Mönchengladbach Müll: Frist für Bürgerbegehren abgelaufen

Mönchengladbach · Der Rosenmontag brachte einen halbgaren Sturm auf das Rathaus. Aber er brachte noch viel mehr in einer der umstrittensten politischen Fragen in dieser Stadt. Denn seit diesem Tag ist klar: Die großen Rolltonnen kommen.

Die Gemeindeordnung regelt klar die Fristen für ein Bürgerbegehren. In Paragraf 26 heißt es nämlich, dass Bürger ein Bürgerbegehren beantragen können, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit selbst entscheiden. Ein Bürgerbegehren muss zwar innerhalb von drei Monaten nach dem Ratsbeschluss eingereicht sein. Allerdings gibt es noch eine Verkürzung der Frist: Wenn der Beschluss einer Bekanntmachung bedarf, dann sind es nur noch sechs Wochen Zeit für ein Bürgerbegehren. Da es sich in diesem Fall um eine neue Abfallsatzung handelte, musste sie veröffentlicht werden. Das geschah im Amtsblatt der Stadt am 31. Dezember. Damit lief die Sechs-Wochen-Frist an, und sie endete in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar - Rosenmontag.

Bei den Grünen, die vehement gegen das neue Abfallmodell gestimmt hatten im Rat, sitzt der Frust darüber offenkundig tief. "In dieser Zeit von sechs Wochen hätten potenzielle Antragsteller eines Bürgerbegehrens der Verwaltung die Unterschriften von etwa vier Prozent aller Wahlberechtigten vorlegen müssen", teilte die Fraktion mit. Das wären für Mönchengladbach wahrscheinlich so um die 8000 Unterschriften gewesen, die Bürger hätten sammeln müssen. Das allerdings, so die Grünen, wäre angesichts von Weihnachten, Neujahr, Ferien und Karneval in genau dieser Zeit realistischerweise nur dann möglich gewesen, wenn die Kritiker mit den Vorbereitungen im Grunde schon vor dem Ratsbeschluss begonnen hätten. "Die Befürworter haben offenbar alle jahreszeitlichen Bedingungen für sich genutzt", bemerkt der Grünen-Fraktionsvorsitzende Karl Sasserath sarkastisch. "Man hätte sich schon vor der Ratssitzung generalstabsmäßig vorbereiten müssen." Ihn wundere, wie schnell es mit der Veröffentlichung im Amtsblatt gegangen sei. "Wir warten auf Protokolle zum Teil Monate, und in diesem Punkt geht es ganz schnell", sagt Sasserath.

Allerdings ist die Abfallsatzung nicht die einzige, die im Amtsblatt vom 31. Dezember veröffentlicht wurde. Nachträge zur Hauptsatzung, zur Satzung über die Stadttochter Mags, zu Kanalgebühren und zu Friedhofsgebühren wurden ebenfalls veröffentlicht - alles Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 20. Dezember.

(RP)
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