Mönchengladbach Neuwerk gegen Viersen: Streit um Geriatrie eskaliert

Mönchengladbach · Das Neuwerker Krankenhaus Maria von den Aposteln zweifelt die Bedarfsermittlung der Bezirksregierung an.

Der Streit um die Geriatrie in der Region geht in eine neue Runde: In einem Eilverfahren hat das Neuwerker Krankenhaus "Maria von den Aposteln" vorläufigen Rechtsschutz gegen jenen Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, der dem St.-Irmgardis-Krankenhaus in Viersen-Süchteln den Zuschlag für eine altersmedizinische Abteilung mit 60 Betten gibt. Das bestätigten sowohl das Neuwerker Krankenhaus als auch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Es handele sich um einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Damit strebe das Neuwerker Krankenhaus die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs an, erläuterte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf, Dr. Nicola Haderlein. Wie schnell über den Antrag entschieden werde, konnte die Richterin nicht sagen. Auf Anfrage teilte das Krankenhaus "Maria von den Aposteln" mit: "Unsere Argumente für den Ausweis einer Hauptfachabteilung Geriatrie sind bei dieser Entscheidung nicht adäquat berücksichtigt worden. Nun möchten wir verhindern, dass während des Klageverfahrens Fakten geschaffen werden, die eine nicht adäquate geriatrische Versorgung im Raum Kreis Viersen, Mönchengladbach und Neuss zementieren." In der Begründung des Neuwerker Antrags heißt es laut Verwaltungsgericht: Die Auswahl des Süchtelner Krankenhauses sei zu ihren Lasten "ermessensfehlerhaft". Neuwerk halte es für zweifelhaft, dass mit 60 Betten der Bedarf für den Kreis Viersen gedeckt werden könne. "Maria von den Aposteln" dagegen sieht sich laut Begründung in der Lage, die wohnortnahe Versorgung des Ostkreises Viersen und des nördlichen Rhein-Kreises Neuss sicherzustellen.

In seiner Bedeutung kommt der vorläufige Rechtsschutz gemäß Paragraf 80a der Verwaltungsgerichtsordnung einer einstweiligen Verfügung nahe. Im Verwaltungsrecht spreche man von einer "einstweiligen Anordnung", sagte Haderlein.

Die Bezirksregierung hatte am 3. Dezember 2014 St. Irmgardis den Zuschlag für 60 Betten Altersmedizin erteilt. Außer dem Alexianer in Tönisvorst hat auch Neuwerk, das zu den St.-Augustiner-Kliniken gehört, Widerspruch gegen den positiven Bescheid für Süchteln eingelegt. Durch den jüngsten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat sie ihrem Widerspruch deutlich Nachdruck verliehen. Die Altersmedizin gilt in der Branche als Wachstumsmarkt.

Ein ähnliches Eilverfahren hat das Neuwerker Krankenhaus zudem gegen den Bescheid der Bezirksregierung für das Lukaskrankenhaus in Neuss angestrengt. Das Neusser Krankenhaus soll 30 Betten erhalten. Auch dabei soll es sich nach Informationen unserer Zeitung um einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz handeln. In der Begründung des Antrags heißt es laut Gericht: Die Bedarfsermittlung der Bezirksregierung sei nicht nachvollziehbar. Es gebe in dem Krankenhaus außerdem Defizite in personeller Hinsicht.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort