Mönchengladbach Notorischer Dieb zu Haft ohne Bewährung verurteilt

Mönchengladbach · Der Mönchengladbacher (59) wurde gestern aus der Haft in den Gerichtssaal geführt. Aber das war für den Vater von zwei Töchtern mit 26 Vorstrafen nichts Neues. Laut Anklage war er wieder einmal mit mehreren Diebstählen aufgefallen. Offensichtlich finanziert er damit auch seinen Heroinkonsum. "Ja, ich bin seit meinem 23. Lebensjahr heroinabhängig, habe auch Therapien gemacht, bin aber immer wieder rückfällig geworden", gab er ohne Weiteres zu. Auch Diebstähle bei Karstadt gestand er ein. Dort nahm er sich Winterjacken im Wert von nahezu 300 Euro aus dem Regal. Dabei wurde er jedoch auch ein paarmal von Detektiven geschnappt.

Zu dem weiteren Vorwurf der Anklage, am 12. Februar 2016 nachts als Dieb in eine Mönchengladbacher Gaststätte eingedrungen zu sein, hatte er jedoch eine andere Erklärung: "Es war nach zwei Uhr, als ich da reinging. Die Türen waren offen. Ich war schon seit Stunden unterwegs und wollte dort noch etwas trinken". Bereitwillig gestand der Gladbacher ein: "Ja, ich habe an der Kasse rumgefingert und ich hatte einen abgebrochenen Schraubenzieher und eine Zange dabei". Solcherlei Ausrüstung habe er immer in seinem Rucksack.

Der Inhaber (53)der Gaststätte erinnerte sich gestern an eine eher unangenehme nächtliche Begegnung mit dem Angeklagten: "Er stand hinter der Theke. Den Kassen-PC hatte er bereits entkabelt". Der 53-Jährige hatte in seinem Büro ein Geräusch gehört und wollte nachsehen. Der Angeklagte sei ihm entgegengekommen und habe behauptet: "Ich habe mich verlaufen. Die Tür war offen". Doch das bestritt der Gaststätten-Inhaber, der inzwischen die Polizei gerufen hatte: "Die Türen waren alle geschlossen". Erst Tage danach habe er entdeckt, wie der Angeklagte in das Lokal gekommen sein musste. An einem Küchenfenster, neben dem noch eine Kombizange lag, hatte der 53-Jährige die Spuren entdeckt.

Der Staatsanwalt forderte für den Mönchengladbacher eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Am Ende verurteilte ihn das Gericht wegen zwei vollendeten Diebstählen und zwei versuchten Diebstählen zu einem Jahr und drei Monaten Haft - ohne Bewährung. Der Angeklagte, der erneut eine Therapie machen will, akzeptierte das Urteil.

(RP)
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