Beitragsfreiheit für Kita-Gebühren NRW-Ranking: Mönchengladbach verlangt am schnellsten Geld

Mönchengladbach · Welche Eltern Kita-Beiträge zahlen müssen und welche nicht, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab. Doch diese Grenze variiert NRW-weit stark: So muss in Mönchengladbach schon ab einem Brutto-Jahres-Einkommen von 12.271 Euro, in Münster erst ab 37.000 Euro gezahlt werden.

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Foto: dpa, Arno Burgi

Dies ergab eine Studie des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW unter 49 Kommunen. So muss neben Mönchengladbach auch in Köln, Mülheim an der Ruhr, Arnsberg oder Kerpen bereits ab einem Brutto-Jahres-Einkommen von 12 271 Euro für die Kinder-Betreuung gezahlt werden. In Münster müssen Eltern hingegen bis zu einem Einkommen von 37 000 Euro nicht zahlen. In den meisten Städten liegt die Grenze bei 15.000 bis 18.000 Euro.

Noch größer sind die Schwankungen bei den Gebühren selbst: Ein 45-Stunden-Betreuungsplatz für ein Kind über drei Jahren ist in Unna (516 Euro) am teuersten. Allerdings nur bei einem Jahresgehalt von mindestens 86 000 Euro. In Mönchengladbach sind es 324 Euro bei rund 98.000 Euro Jahresgehalt.

Bei einem Jahreseinkommen von 40 000 Euro müssen durchschnittlich zwischen 104 Euro in kreisangehörigen Städten und 108 Euro in kreisfreien Städten für einen Kita-Platz bezahlt werden.

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Generell teurer ist die Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren, weil dafür mehr Personal benötigt wird. In Bergisch Gladbach kostet die 45-Stunden-Betreuung von Kleinkindern bis zu 800 Euro, in Mönchengladbach 431 Euro, Hamm maximal nur 313 Euro. Bei einem Jahresverdienst von 40 000 Euro betragen die Gebühren im Durchschnitt zwischen 174 und 194 Euro.

Die Kita-Beiträge legt jede Kommune selbst fest, nachdem die schwarz-gelbe Landesregierung 2006 die landeseinheitliche Beitragsstaffelung gekippt hatte. "Ob eine Stadt den Kindergartenbesuch beitragsfrei oder hohe Einkommensfreigrenzen einräumt, ist letztlich eine politische Entscheidung", sagte der stellvertretende BdSt-Vorsitzende Eberhard Kanski.

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Foto: dpa, Patrick Pleul

Die Wiedereinführung der landeseinheitlichen Gebühren wird es wohl unter der rot-grünen Landesregierung nicht geben. "Eine Rückkehr zur alten Regelung ist jetzt ohne Folgekosten für das Land aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich", teilte das NRW-Familienministerium am Dienstag mit.

(dpa)
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