Mönchengladbach NVV: "Gaspreis-Urteil betrifft uns nicht"

Mönchengladbach · Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Bindung des Gaspreises an den Ölpreis betrifft nach Auffassung der NVV AG nicht die Kunden von NEWgas. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl binden, die Kunden unangemessen benachteiligen könnten.

Die Preise von 144 Gasversorgern wurden verglichen.

Die Preise von 144 Gasversorgern wurden verglichen.

Foto: AP, AP

Die Preisanpassung in den NEWgas-Verträgen stütze sich hingegen nicht allein auf die Entwicklung des Heizölpreises, hieß es bei der NVV. NEWgas ist eine Tochter des Versorgers.

"Der NEWgas-Vertrag berücksichtigt in der Preisbildung weitere Faktoren wie die Entwicklung der Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Neben dem Recht zur Preisanpassung bei Erhöhung haben wir uns gegenüber unseren Kunden vertraglich verpflichtet, Senkungen der Preisbestandteile unmittelbar weiterzugeben", teilte die NVV mit. 95 Prozent der NEW Energie Gaskunden seien mit einem solchen NEWgas-Vertrag ausgestattet.

In einem anderen Fall erlitt die NVV vor Gericht allerdings eine Niederlage. Bereits im vergangenen November hatte ein Gaskunde vor dem Amtsgericht Rheydt Recht bekommen, wonach die Erhöhung der Gastarife bei ihm unwirksam waren, weil es keine vertragliche Grundlage gibt, die Preise in diesem Fall anzupassen.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, die Vertragsklausel, die NVV dürfe die Preise anpassen, sei zu schwammig. Die Kammer stützte sich auf vorherige Urteile des Bundesgerichtshofes. Der Versorger hatte gegen das Urteil mit dem Aktenzeichen 11C52-08 Berufung eingelegt. In der vergangenen Woche zog das Unternehmen die Berufung mit dem Aktenzeichen 2S179-09 jedoch zurück. Allerdings ist dieser spezielle Fall nicht vergleichbar mit dem gestrigen Urteil des BGH. In dem Fall war es nicht um die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis gegangen.

(RP)
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