Mönchengladbach Pier-Prozess: Gutachter befangen

Mönchengladbach · Im Klinik-Wegberg-Verfahren halten die Rechtsanwälte des Hauptangeklagten einen Sachverständigenfür befangen. Der Gutachter soll aus dem Verfahren ausscheiden. Das fordern die Verteidiger von Dr. Arnold Pier.

Prozess gegen Ex-Chefarzt Dr. Arnold Pier
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Mit einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter Dr. Bernward Ulrich wurde gestern vor dem Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen den früheren Chefarzt des Wegberger Krankenhauses, Dr. Arnold Pier (53), und drei weitere Ärzte fortgesetzt.

Sein Mandant habe jegliches Vertrauen in die Objektivität des Sachverständigen verloren, sagte Piers Anwalt Rolf-Werner Bock. Bock forderte: "Ulrich muss aus dem Verfahren ausscheiden.”

Die Staatsanwaltschaft macht Pier für den Tod von sechs Patienten verantwortlich. Seit September steht der Chirurg vor Gericht. In einem ersten Verfahren wurde Pier wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Verteidigung legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Die Kammer prüft derzeit im zweiten Verfahren, ob die Vorwürfe aus der Anklageschrift in 17 weiteren Fällen zutreffen.

Piers Anwälte trugen gestern eine Reihe von Vorwürfen gegen Professor Ulrich vor. Der Gutachter hatte Pier im Fall der Patientin Anna S., die im Oktober 2006 im Wegberger Krankenhaus gestorben war, gravierende Behandlungsfehler vorgeworfen. Die Verteidigung behauptete nun, dass sich Professor Ulrich an Dritte wenden musste, um seine Gutachten überhaupt erstellen zu können.

Mit Zitaten aus E-Mails des Gutachters an Ärztekollegen und die Staatsanwaltschaft versuchten die Rechtsanwälte, die von ihnen unterstellte Voreingenommenheit des Gutachters zu dokumentieren. Ulrich habe sich auch an Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe gewandt. "Welches Ziel verfolgte Ulrich mit dem Anruf bei Ärztepräsident Hoppe?”, fragte Anwalt Bock, um dann Mutmaßungen über einen möglichen Geltungsdrang des Gutachters anzustellen.

Nach Auffassung der Verteidigung betätigte sich der Sachverständige unzulässigerweise als Ermittler und nahm Beweiswürdigungen vor. Dies sei für den Hauptangeklagten nicht hinnehmbar.

Gutachter Ulrich und die Staatsanwaltschaft äußern sich im nächsten Verhandlungstermin zu den Vorwürfen. Dann entscheidet das Gericht über den Befangenheitsantrag. Die Staatsanwaltschaft stellte im Fall Anna S. sieben weitere Beweisanträge. Demnach sollen ein am Verfahren beteiligter Oberstaatsanwalt und ein Rechtsanwalt als Zeugen gehört werden.

(RP)
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