Mönchengladbach Pkw kollidierte mit Bus: Rentnerin vor dem Amtsgericht

Mönchengladbach · Ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro sollte die Mönchengladbacherin (84) zahlen. Das verlangte der Bußgeldbescheid von der Autofahrerin, die im Verkehrsregister noch nie einen Punkt hatte. Am 10. September 2014 habe sie am Bismarckplatz das Anfahrvorrecht des Busfahrers nicht beachtet, wurde der 84-Jährigen vorgeworfen. Damit war die Autofahrerin nicht einverstanden. Deshalb wurde die Ordnungswidrigkeit gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verhandelt.

"Ich stand am Bismarckplatz vor der Ampel. Die zeigte ,Grün'. Da fuhr ich los. Dann kam der Bus aus der Haltestelle. Da habe ich gehalten", begann die Gladbacherin mit ihrer Aussage. Den Unfall habe sie trotzdem nicht vermeiden können. Bei dem Kontakt mit ihrem Pkw sei der Bus weit hinten links getroffen worden. "Als ich den Bus sah, stand er an der Haltestelle. Sonst wäre ich nicht losgefahren", war sich die Autofahrerin völlig sicher. Die 61-jährige Beifahrerin, die damals neben der Gladbacherin im Auto gesessen hatte, bestätigte deren Bericht: "Wir waren als Erste an der Ampel angekommen und hatten ,Grün'. Der Bus kam von der Seite und berührte uns. Wir fuhren hinter dem Bus her. Der Fahrer hatte offenbar den Unfall nicht bemerkt". An der nächsten Haltestelle kam es dann zu einem Treffen mit dem Busfahrer, der ausgestiegen war. Zwei Polizeibeamte, die damals den Unfall aufnahmen, werteten das Unfallgeschehen zunächst unterschiedlich. Einer gab anfangs dem Busfahrer die Schuld. Doch später meinten beide Polizeibeamte, die Frau sei die Verursacherin. Das habe die Auswertung der Unfallspuren ergeben.

Auch der Busfahrer (50) war sich sicher, dass er vor dem Unfall mit dem Hauptteil des Gelenkbusses bereits auf der Fahrbahn gestanden habe. Der Unfall selbst sei schließlich für ihn in einem toten Winkel passiert. "Ich konnte nichts hören, habe auch keine Erschütterung bemerkt" , so der 50-Jährige.

Die Verhandlung habe ein unklares Bild ergeben. Der Fall sei nicht aufzuklären, entschied am Ende der Richter und stellte ihn ein. Für die Autofahrerin geht es allerdings in einem Zivilverfahren weiter.

(RP)
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