Mönchengladbach Polizei fordert 110 Euro nach Notruf

Mönchengladbach · Eine Mönchengladbacherin soll ausgerechnet 110 Euro bezahlen, weil in ihrer Abwesenheit die Alarmanlage in ihrem Haus ausgelöst wurde. Eine Nachbarin wählte daraufhin die 110. Die Polizei rückte aus, fand keine Einbruchsspuren - und verlangt nun Geld.

 Eine Rechnung über 110 Euro für einen 110-Notruf? Das blüht einem, wenn ein Fehlalarm einer Einbruchsmeldeanlage einen Polizeieinsatz auslöst.

Eine Rechnung über 110 Euro für einen 110-Notruf? Das blüht einem, wenn ein Fehlalarm einer Einbruchsmeldeanlage einen Polizeieinsatz auslöst.

Foto: angr

Eigentlich sollte man meinen, dass Anne M.* (Name geändert) und ihre Nachbarin alles richtig gemacht haben. Wegen der steigenden Einbruchszahlen ist das Einfamilienhaus der Familie M. in Beckrath gut gesichert. Als die Frau an einem trüben Mittag ihr Heim zum Joggen verließ, schaltete sie die Alarmanlage ein, schloss Haustür und Gartenpforte. In ihrer Abwesenheit löste die Anlage aus. Eine Anwohnerin hörte das und wählte als vorbildliche "wachsame Nachbarin" sofort die Notrufnummer der Polizei.

Die Beamten rückten aus und standen bei Anne M. vor der Tür, als diese gerade zurückgekehrt war und wegen der Alarmierung das Haus inspizieren wollte. "Ich war ein bisschen aufgeregt, weil die Einbrecher ja noch im Haus hätten sein können", berichtet die Beckratherin. Die Polizisten gingen durch die Räume, sahen auf der Terrasse nach und fanden keine Einbruchsspuren, wie sie sagten. Dann verabschiedeten sie sich mit den Worten: "Die Rechnung kommt dann."

Anne M. wusste zuerst gar nicht, was gemeint war. Bis dann die Quittung kam: 110 Euro soll sie für den "Fehlalarm" bezahlen. Die Beckratherin versteht die Welt nicht mehr: "Die Polizei sagt doch selbst immer, dass man seine vier Wände sichern und die 110 lieber einmal zu viel als zu wenig wählen soll."

Ganz glücklich scheint man über die 110-Euro-Rechnung für einen 110-Notruf bei der Mönchengladbacher Polizei auch nicht zu sein. "Wir sind leider gesetzlich dazu gezwungen, bei Fehlalarmen eine Gebühr zu erheben", sagt Polizeisprecher Willy Theveßen. Tatsächlich gibt es auch schon mehrere Gerichtsurteile, in denen die Klagen von Betroffenen zurückgewiesen wurden. Im vergangenen Jahr stellte CDU-Abgeordneter Gregor Golland eine Kleine Anfrage im Landtag zu dem Thema: "Wie passen die Kampagne ,Riegel vor' der Polizei in NRW, die die Bevölkerung auffordert, ihr Eigentum unter anderem durch Alarmanlagen zu schützen, und die Erhebung der Gebühr aus Sicht der Landesregierung zusammen?", wollte Golland wissen. Zur Antwort erhielt er, dass beides nicht im Widerspruch stehe, weil die Polizei vor allem zu mechanischen Sicherungstechniken rate. Alarmanlagen könnten diese nur ergänzen. Diese müssten regelmäßig gewartet werden. Denn die Einsätze bei der Polizei wegen Fehlalarmen seien regelmäßig und mit einem hohen Personal- sowie Zeitaufwand verbunden, deshalb seien die Gebühren nötig.

In Mönchengladbach werden pro Jahr im Schnitt 600 Fehlalarme ausgelöst, 90 Prozent seien aber gewerblicher Art, heißt es. Im Auftrag der Landesregierung wird die Praxis der Gebührenerhebung bei Fehlalarmen durch Einbruchsmeldanlagen bei Privatleuten angesichts der Kampagne "Riegel vor" derzeit überprüft. Eine mögliche Änderung käme für Familie M. wahrscheinlich zu spät. "Ich frage mich manchmal, was gewesen wäre, wenn ich ein Fenster eingeworfen hätte?", fragt sich Anne M.. Bei vorgefundenen Einbruchsspuren und Indizien für eine Straftat hätte sie nämlich nicht zahlen müssen. Dass auf ihrem Grundstück plötzlich das Gartentor offen stand und eine Leiter an einem völlig anderen Platz lag, hätten die Beamten übrigens nicht gesehen.

(RP)
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