Mönchengladbach Polizei-Neubau wird Fall für die Justiz

Mönchengladbach · Der Bau des Polizeipräsidiums beschäftigt nun auch das Oberlandesgericht: Dort ist eine Untätigkeitsbeschwerde gegen die Vergabekammer eingereicht worden. Unterdessen werden Details der umstrittenen Auftragsvergabe bekannt.

 Der Neubau des Polizeipräsidiums im April dieses Jahres. Der Bau ruht seit dem Frühjahr weitgehend.

Der Neubau des Polizeipräsidiums im April dieses Jahres. Der Bau ruht seit dem Frühjahr weitgehend.

Foto: Theo Titz

Der Streit um Verzögerungen beim Bau des Polizeipräsidiums an der Krefelder Straße zieht weitere Kreise. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes hat nach eigener Auskunft beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Untätigkeitsbeschwerde gegen die Vergabekammer Rheinland eingereicht. Bei der Vergabekammer ruht seit dem 29. Juli 2015 die Beschwerde eines Unternehmens, das bei der Auftragsvergabe durch den BLB beim Bau des Präsidiums nicht zum Zuge gekommen ist. Das schleppende Verfahren sorgt dafür, dass das entsprechende Gewerk für die Klimatechnik nicht vergeben werden darf und folglich der Innenausbau vollständig zum Erliegen gekommen ist. Von außen sieht das Gebäude mittlerweile weitgehend fertig aus, dass es aber noch 2017 in Betrieb genommen wird, ist so gut wie ausgeschlossen. Während das Oberlandesgericht nun die Akten von der Vergabekammer angefordert hat, hat die Kammer dem BLB selbst eine neuerliche Verzögerung mitgeteilt: Vor Ende Oktober könne der Fall Präsidium Mönchengladbach auf keinen Fall bearbeitet werden. Wann danach, ist ungewiss. Ein Sprecher der Bezirksregierung teilte mit, dass es in dem Verfahren keinen neuen Sachstand gebe.

Warum es zu der immensen Verzögerung gekommen ist, macht ein internes Schreiben der Bezirksregierung Köln deutlich, das unserer Redaktion vorliegt. Demnach hätten eine Vielzahl an Eingaben und Personalknappheit aus Krankheitsgründen dazu geführt, dass die Vergabekammer überlastet ist. "Die Bearbeitungsdauer einiger komplexer Verfahren erscheint sicherlich überlang, auch wenn die gesetzliche Frist von fünf Wochen stets unrealistisch ist", heißt es darin. Immerhin habe der Spruchkörper Düsseldorf, der eigentlich zuständig wäre, zum 1. Juli zusätzliches Personal erhalten, um die Altfälle schnellstmöglich abzuarbeiten.

Je länger die Verzögerungen dauern, umso teurer wird der Bau letztlich. Denn der unfertige Neubau muss über den Winter beheizt und bewacht werden, um Schäden zu vermeiden. Und im alten Präsidium müssen doch noch die dringendsten Sanierungsarbeiten erledigt werden.

Die Bezirksregierung Köln weist darauf hin, dass schon bei der Vergabe des beanstandeten Auftrags Verzögerungen eingetreten sind, die die Vergabekammer nicht zu vertreten hat. Die Behörde zeichnet in dem Papier ein Hin-und-Her bei der Vergabe des Auftrags nach: Demnach habe der Bau- und Liegenschaftsbetrieb zuerst die "lüftungstechnischen Anlagen" zugleich mit dem Bau der Dämm- und Brandschutzmaßnahmen ausgeschrieben. Nach einer Rüge sei die erste Ausschreibung aufgehoben worden, eine zweite erfolgt und dementsprechend ein zweites Unternehmen zum Zug gekommen. Darüber beschwerte sich wiederum die erste Firma, was den BLB veranlasst haben soll, seine Entscheidung erneut zurückzunehmen und die erste Firma zu beauftragen. Daraufhin beschwerte sich erneut die zweite Firma - und erhielt letztlich den Zuschlag. Die erste schaltete daraufhin die Vergabekammer ein - und dort ruht das Verfahren. Fünf andere haben noch Vorrang.

(RP)
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