Mönchengladbach Polizisten geschubst, Erpressung versucht: 21 Monate auf Bewährung

Mönchengladbach · Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchter Erpressung hat die 7. Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern einen Marokkaner (35) zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 35-Jährige, der zum ersten Mal auf der Anklagebank saß, muss die Strafe nicht verbüßen. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers gestern noch einmal auf die Anklagevorwürfe ein. In einem Geständnis gab der Angeklagte zu, zwar Bier zu konsumieren, aber keine Drogen. In der Nacht zum 23. Juli wurde die Polizei auf den betrunkenen Mann aufmerksam. Dessen Lebensgefährtin hatte die Polizei gerufen, weil der 35-Jährige über den Balkon in deren Wohnung einzudringen versuchte. Offenbar wollte er auf dem Balkon übernachten. Doch der Angeklagte stieß die Polizeibeamten mit geballten Fäusten gegen die Balkonbrüstung. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich am Ende bei den Beamten.

Aber der Angeklagte war außerdem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. In der Nacht zum 19. September war er in eine Auseinandersetzung mit einer grölenden Männertruppe verwickelt. Vorher sei ihm sein Handy gestohlen worden. Zeugen beobachteten damals, dass sich am Alten Markt zwei Männer auf dem Boden prügelten. Der Angeklagte soll es gewesen sein, der dabei auf das Opfer mit einer abgebrochenen Glasflasche eingestochen und dabei dessen Halsschlagader verletzt habe. Doch Täter und Opfer verwickelten sich in Widersprüche. Am Ende wurde der Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.

Laut Anklage hatte sich der 35-Jährige außerdem der versuchten Erpressung schuldig gemacht. Im Internet hatte er Kontakt zu einer Frau aufgenommen. Sie erfüllte seinen Wunsch und schickte ihm eigene Nacktfotos. Doch der Mann reagierte unerwartet. Er verlangte 2000 Euros, sonst werde er die Fotos ins Internet stellen. Aber sie zeigte ihn an. Es blieb schließlich bei der Bewährungsstrafe von 21 Monaten.

(RP)
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