Mönchengladbach "Popo-Bild" beschäftigt Strafrichter

Mönchengladbach · Der Strafrichter in Mönchengladbach muss sich in der kommenden Woche mit einem außergewöhnlichen Fall beschäftigen. Weil ein Mann ein Foto von der wenig bekleideten Rückfront seiner Frau bei Ebay eingestellt haben soll, wurde er von ihr verklagt.

Zankapfel: ein Foto von einem weiblichen Popo, nur mit einem Stringtanga "bedeckt". Der gilt als wichtiges Beweismittel. Das Bild soll ein Mann mit einem kompromittierenden Spruch im Internet bei Ebay eingestellt haben. Seine von ihm getrennt lebende Ehefrau will ihre Rückfront wiedererkannt haben und verklagte den 47-Jährigen. Der muss sich jetzt ab dem 11. Dezember vor dem Amtsgericht wegen "Beleidigung in Tateinheit mit unbefugter Veröffentlichung von Bildern" verantworten.

Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: "Der 47-Jährige, Betreiber eines Massagesalons, lebe in Trennung von seiner aus Thailand stammenden Ehefrau. Aus der Ehe habe er über ein Bild verfügt, auf dem seine Ehefrau in Unterwäsche zu sehen sei. Dieses Bild habe er Anfang 2014 bei Ebay eingestellt, mit dem Begleittext: "My sexual orientation is straight, currently my relationship status is single, I am looking for anything..."." Frei übersetzt: Ich bin heterosexuell, Single und offen für alles.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben seit der Trennung alleinerziehender Vater von drei Kindern ist, bestreitet die Vorwürfe. An den beiden Verhandlungstagen 11. und am 18. Dezember soll nun herausgefunden werden, wer recht hat. Dabei muss vor allem die Frage geklärt werden: Gehört der im Internet veröffentlichte Allerwerteste tatsächlich der Ehefrau? Und kann man einen Menschen alleine anhand von zwei Backen, also den hinteren, identifizieren? Auf dem Foto ist das Gesicht angeblich nicht zu sehen. Nach Angaben des Angeklagten sind nur ein Teil der weiblichen Rückfront, ein Stück von den Haaren und Möbel auf dem Bild zu sehen.

Schon einmal war das Rückfront-Bild Thema bei Gericht. Doch es gab noch kein Urteil. Jetzt beginnt das Verfahren ganz neu, weil die Richterin wechselte. Im Prozess sollen mehrere Zeugen aussagen. Und einige werden vor Gericht wohl auch gefragt werden, ob sie auf dem Vier-Buchstaben-Foto die Klägerin erkennen.

Der Prozess beginnt am kommenden Freitag um 10.30 Uhr.

(RP)
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