Mönchengladbach Popo-Prozess: Muttermal entlastet den Angeklagten

Mönchengladbach · Von großem Medieninteresse begleitet, begann gestern ein Prozess vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht in Saal A 28, der sich mit einem nicht alltäglichen Fall befasste. Auf der Anklagebank saß ein Mönchengladbacher (47), dem die Staatsanwältin eine außergewöhnlich Beleidigung vorwarf.

Der 47-Jährige soll im Zeitraum vom 11. Januar 2014 bis zum 4. März 2014 zwei Fotos seiner von ihm geschiedenen Frau mit nacktem Hintern in sein Ebay-Account gestellt haben und mit dem nicht erlaubten Bild den Persönlichkeitsbereich der früheren Partnerin verletzt haben.

Die Ex-Frau hatte dafür gesorgt, dass sich der 47-Jährige jetzt vor Gericht verantworten musste. Im Gerichtssaal war dann von zwei Fotos die Rede, beide mit der halb nackten Frau. Auf einem der Fotos war noch auf Englisch sinngemäß zu lesen: Diese Frau ist bereit, sich zu prostituieren". Die Staatsanwältin hatte kaum die Anklage verlesen, als der Gladbacher auch schon protestierte: "Das habe ich nicht begangen. Außerdem geht es hier nur um das Foto ohne den Text.

Und das ist nicht meine Ex-Ehefrau. Das ist eine Dame, die damals vor 2014 Unterwäsche bei Ebay verkauft hat. Und diese Sachen gefielen mir". Das sei ein Werbefoto gewesen. Er habe das Bild auf die Internet-Verkaufsplattform gestellt, weil er selbst Unterwäsche verkauft habe. Als Kunde habe er die Adresse der 41-jährigen Frau herausgefunden. Nach dieser Aussage erklärte die 41 Jahre alte Kassiererin mit dem Nebenjob Popo-Model in ihrer Zeugenaussage: "Ja, das ist meine Unterwäsche.

Das bin ich". Dabei schaute sie auf das Foto und wies auf das Muttermal an ihrem Po. Sie erkannte auch ihren weißen Schrank im Hintergrund und eine Blumenvase. Die gleichen Aufnahmen konnte sie auch auf ihrer Digitalcamera vorweisen Eine gleichaltrige Freundin bestätigte deren Aussage. Danach war das Ende des Beleidigungs-Prozesses absehbar. So ein Anklagevorwurf ahndet der Gesetzgeber mit Geld- oder Haftstrafen bis zu einem Jahr. Für den Mönchengladbacher endete der Fall mit einem Freispruch.

Die Ex-Frau wird das erst später erfahren. Sie hatte sich wegen Krankheit entschuldigt. Auf dem Gerichtsflur war der Mann überzeugt: "Die Ex wollte mich doch nur platt machen".

(RP)
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