Mönchengladbach Prostituierte mit Falschgeld bezahlt

Mönchengladbach · Wegen Inverkehrbringen von Falschgeld und Betruges musste ein Teppichhändler (49) vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts auf der Anklagebank Platz nehmen. Nach mehreren Verurteilungen, hauptsächlich wegen Betruges, ist der Mönchengladbacher durchaus gerichtserfahren.

Diesmal geht es um gefälschte 1000-Schweizer-Franken-Scheine, die der Angeklagte 2012 einer bulgarischen Prostituierten als Lohn und zur gleichen Zeit einer Krefelderin zur Ablösung eines Darlehens gegeben haben soll. Zu einer geständigen Aussage war der Angeklagte nicht bereit. Dafür erinnerte sich eine 71-jährige Rentnerin aus Krefeld an ihre langjährige Geschäftsbeziehung mit dem Teppichhändler. Bereits vom Vater des Angeklagten habe sie Teppiche gekauft, später dann auch von dem Sohn.

Vor zwei Jahren habe er sich von ihr 13 800 Euro geliehen, aber dann nicht zurückgezahlt. Dann habe sie von einem Bekannten des Angeklagten, dessen Name bisher unbekannt geblieben ist, 2000 Schweizer Franken erhalten. Die Krefelderin besuchte Freunde in der Schweiz und gab die Blüten aus. Bei der Polizei wurde damals bekannt, dass ein gefälschter Schein in Zürich aufgetaucht sei. Die Rentnerin zeigte schließlich den Gladbacher an und einigte sich später mit dem Anwalt des Teppichhändlers auf einen Darlehensvertrag, nach dem der Angeklagte seine Schulden zurückzahlte.

Ein Kripobeamter ermittelte, dass eine Bulgarin bei der Bank versucht hatte, drei falsche 1000-Schweizer-Franken-Scheine in Euro umzutauschen. Dem Beamten hatte die Frau erzählt, dass sie den Angeklagten als Freier in Köln kennengerlernt habe und er ihr die Geldscheine geschenkt habe. Sie habe nicht gewusst, dass es sich um Blüten handelte. Die Bulgarin ist inzwischen verschwunden und für eine Zeugenaussage nicht mehr erreichbar. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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