Mönchengladbach Prozess: 15 Monate Haft für gewalttätigen Partner

Mönchengladbach · Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und versuchte Nötigung warf der Staatsanwalt dem Angeklagten (44) vor. Der Mönchengladbacher zeigte sich sofort aussagebereit.

Am 23. März vergangenen Jahres soll der 44-Jährige seine Ex-Freundin und Mutter einer gemeinsamen Tochter in deren Wohnung geschlagen und beleidigt haben. Bei dem Treffen im März habe er sehr viel Alkohol getrunken. Gegen 12 Uhr sei die Stimmung gekippt. "Aber warum, weiß ich nicht mehr. Wegen des Alkohols hatte ich mehrere Filmrisse", beteuerte der Mann. "Dann gab es Streit. Wir lagen uns in den Haaren", erklärte der 44-Jährige. "Sie reden immer um den heißen Brei herum", mahnte die Richterin. "Ja, ich habe sie ins Gesicht geschlagen und gegen den Hals gedrückt. Wahrscheinlich habe ich sie auch mit meinem Handy an der Stirn getroffen. Plötzlich sah ich Blut. Da habe ich den Krankenwagen gerufen", schilderte der Angeklagte eifrig und ergänzte: "Frau Richterin, das ist wirklich die Wahrheit. Und es tut mir leid. Ich entschuldige mich". Danach betrat die Ex-Partnerin den Gerichtssaal.

Die Frau mit den langen dunklen Haaren vermied jeden Blickkontakt mit ihrem Ex-Freund auf der Anklagebank. "Das war für mich eine Horrornacht. Er hat mich geschlagen, mir die Haare ausgerissen und mich gewürgt. Plötzlich hatte ich eine stark blutende Platzwunde am Kopf, die genäht werden musste", erinnerte sich die 38-jährige Hausfrau. Er habe sie als "Nutte" und "Schlampe" beschimpft. "Im Krankenhaus sagte er dem Arzt, ich sei am Tisch ausgerutscht", erinnerte sich die Frau. Der Angeklagte habe ihr gedroht, sie solle nicht die Wahrheit sagen. Doch der Arzt glaubte nicht an den "Ausrutscher". Außerdem standen dem Gericht Fotos zur Verfügung, auf denen die Verletzungen der Frau deutlich zu erkennen waren. Um Hilfe habe sie damals nicht gerufen, weil die Tochter nichts von dem Streit mitbekommen sollte. Bereits vor zwei Jahren war der Partner mit aggressiven Übergriffen aufgefallen, hatte sich aber hinterher entschuldigt.

Am Ende verurteilte das Gericht den Marokkaner wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, versuchter Nötigung zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung. Der vorbestrafte Angeklagte muss ins Gefängnis.

(RP)
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