Mönchengladbach Prozess: 21-Jähriger drohte Jobcenter mit einer Bombe

Mönchengladbach · Der Angeklagte wollte ein Stellenangebot nicht annehmen: "Ihr werdet alle in die Luft gesprengt!"

"Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten", warf die Staatsanwältin gestern einem Mönchengladbacher (21) vor. Am 10. November 2014 hatte der Angeklagte bei dem Mönchengladbacher Jobcenter angerufen und dann voller Wut gedroht: "Ihr werdet alle in die Luft gesprengt. Bombendrohung". Im ersten Prozess hatte das Jugendschöffengericht den jungen Mann freigesprochen. Der 21-Jährige hatte damals kein Geständnis abgelegt. Weil die Drohung am Telefon ausgesprochen wurde, fehlte der letzte Beweis. Die Bewährungshelferin des vorbestraften Angeklagten wollte nichts sagen. Dabei bezog sie sich auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Angeklagten. Doch damit war der Fall nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen den Freispruch eingelegt. Deshalb musste sich gestern die Erste Jugendkammer erneut mit dem Verfahren befassen.

Der Angeklagte hatte damals Probleme mit dem Jobcenter. Das Arbeitsangebot, das das Jobcenter damals dem 21-Jährigen gemacht hatte, gefiel ihm offensichtlich nicht. Auf Zalando habe er keinen Bock, soll er gesagt haben. Als ihm deshalb vom Jobcenter Geld gesperrt und nicht ausgezahlt wurde, reagierte er zornig und aggressiv. Offenbar hatte der 21-Jährige auch finanzielle Probleme, wie seine Verlobte gestern im Gerichtssaal berichtete. Sein Wunsch nach einer selbstständigen Existenz ging offenbar nicht in Erfüllung. Er stellte beim Jobcenter Antrag auf Leistungen.

Gestern überraschte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte im Schwurgerichtssaal mit einem Geständnis. Er gab die Drohung am Telefon zu und entschuldigte sich. Trotzdem konnte auch die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe nicht viel Positives von ihrem Schützling berichten. "Ich habe ihn dreimal eingeladen. Einmal hat er abgesagt, und zweimal hat er sich gar nicht gemeldet", so die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Auch die Bewährungshelferin des Angeklagten erinnerte sich an die mangelnde Bereitschaft des 21-Jährigen, sich beraten zu lassen oder Hilfe anzunehmen. Er schaffe alles allein. "Die sind doch sowieso alle gegen mich", hatte er sich beklagt. Dass er tatsächlich schädliche Neigungen hat, war nach Bekanntgabe des Vorstrafenregisters klar. Der Angeklagte war nicht nur mehrmals als Dieb ertappt worden. Er war auch bereits mit Gewalttaten wie Raub, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte aufgefallen. Dabei wurde auch bekannt, dass der Angeklagte sich auch einmal für den Islam interessiert hatte. "Nein, das ist vorbei. Seitdem nehme ich auch keine Drogen mehr", versicherte der Mönchengladbacher eifrig.

Am Ende forderte die Staatsanwältin für den Angeklagten eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, in die eine frühere Jugendstrafe einbezogen wird. Allerdings sollte es diesmal keine Bewährung mehr geben. Schließlich habe der Angeklagte noch ein weiteres Verfahren vor sich, in dem ihm Sachbeschädigung im Jobcenter vorgeworfen wird. Diesem Antrag schloss sich das Gericht an und verurteilte den 21-Jährigen wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Verteidiger hatte vergeblich um eine Bewährungsstrafe gebeten. "Der Angeklagte muss die Jugendstrafe verbüßen. Er hatte keinen Grund, die Mitarbeiter im Jobcenter so in Angst und Schrecken zu versetzen", meinte der Kammervorsitzende Lothar Beckers in der Urteilsbegründung.

(RP)
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