Mönchengladbach Prozess: Beifahrerin soll den Verkehrsunfall verursacht haben

Mönchengladbach · Am 9. März 2012 wurde die Polizei nach Rheydt zu einem Verkehrsunfall gerufen. Am Gerstacker war ein Autofahrer mit seinem Pkw auf zwei andere Autos geprallt. Der Unfallverursacher, ein 40-jähriger Mann mit kosovarischer Staatsangehörigkeit, muss sich jetzt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten.

Der 40-Jährige sitzt auf der Anklagebank, weil die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass er den Verkehrsunfall mit Absicht herbeigeführt hat. Die Ex-Freundin (37) des Angeklagten saß damals auf dem Beifahrersitz und wurde bei dem Unfall verletzt. Die 37-Jährige kam ins Krankenhaus. Für die Polizei war es damals schwierig, die Adresse der Ex-Freundin heraus zu finden. Das bestätigten gestern mehrere Polizeibeamte.

Im Prozess vor der 7. Großen Strafkammer hatte der Angeklagte die Ex-Freundin beschuldigt, den Unfall verursacht zu haben: "Die Frau griff mir ins Lenkrad. Ich konnte nicht bremsen und prallte gegen parkende Fahrzeuge am Straßenrand." Er habe versucht, das zu verhindern. Man habe quasi am Lenkrad gekämpft. Später habe ihn die Frau angezeigt.

Dagegen hatte die 37-jährige Ex-Freundin den Vorfall im Gerichtssaal ganz anders geschildert. Der Angeklagte habe sie in der Märznacht an den Haaren ins Fahrzeug gezerrt und sei losgefahren. Alles, was der Mann über die Nacht berichtet habe, sei eine Lüge. Ganz anders hatte sich der Angeklagte, der mit Ehefrau und Kindern in Mönchengladbach lebt, erinnert. Mit der Ex-Freundin, die er noch aus dem Kosovo kannte, hatte der 40-Jährige vor dem Unfall ein paar Stunden verbracht. Nach heftigem Streit sei es zu dem Unfall gekommen.

"Warum haben Sie bei der Polizei den Namen der Beifahrerin nicht genannt und die Freundin nicht sofort als Unfallverursacherin beschuldigt?", wurde der Angeklagte gestern gefragt. Es gab keine überzeugende Antwort. Ein Kfz-Sachverständiger hatte erklärt, der 37-Jährige sei damals mit 99 Stundenkilometer in die Straße gerast und mit Tempo 60 auf die Fahrzeuge geprallt. Eine technische Erklärung gebe es dafür nicht. Die Story des Angeklagten, die Frau habe ihm ins Lenkrad gefasst, überzeugte den Gutachter nicht. Bei einem "Kampf um das Lenkrad" wäre das Lenkverhalten des Pkw anders gewesen.

(RP)
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