Mönchengladbach Prozess: Drogenschmuggler mit 25 Kilogramm Haschisch geschnappt

Mönchengladbach · Wegen Einfuhr von Drogen und Handels mit Betäubungsmitte musste sich gestern ein 45-Jähriger, der sich zuletzt ohne festen Wohnsitz in Deutschland aufhielt, vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichtsverantworten. Am 5. März war der Marokkaner vom Zoll auf der Autobahn A 52 in Elmpt angehalten und kontrolliert worden. Rauschgifthunde hatten den Zollbeamten geholfen, das Drogenversteck in der Seitenverkleidung des Fahrzeugs zu finden. Hier entdeckten die Beamten 25 Kilo Haschisch, die einen Verkehrswert von einer Viertelmillion Euro haben sollen.

Ja, ließ der 45-Jährige seinen Verteidiger erklären und durch eine Dolmetscherin übersetzen, er sei damals mit den Drogen über die holländisch-deutsche Grenze gefahren. Dass es sich um 25 Kilo handelte, habe er nicht gewusst. Dass es aber keine kleine Menge war, habe er schon geahnt. Er habe sich damals ein Fahrzeug von einem Bekannten geliehen und sei nach Roermond gefahren. Dort habe er einer Frau die Autoschlüssel gegeben und das Auto überlassen. Nach anderthalb Stunden sollte er wiederkommen, was er tat. An der A 52 war die Schmuggelfahrt nach dem Hundeeinsatz zu Ende.

Das alles habe er nicht freiwillig getan, verteidigte sich der Angeklagte und berichtete, wie er dazu von Unbekannten erpresst wurde. Ein Bekannter habe im vergangenen Jahr, als dessen Ehe scheiterte, für kurze Zeit bei ihm gewohnt und sei dann wieder verschwunden. Danach seien "fremde Typen" bei ihm aufgetaucht. "Dein Bekannter hat uns bestohlen. Sag uns dessen Adresse, sonst passiert dir was", hätten sie den Angeklagten gesagt. Doch der Bekannte war nicht auffindbar. Und die Bedrohungen durch die Unbekannten hörten nicht auf. Der 45-Jährige sollte die Adresse besorgen oder die Schulden des verschwundenen Bekannten abarbeiten. Sonst würden sie dem zwölfjährigen Sohn des Angeklagten eine Niere herausschneiden. "Und mein Sohn ist für mich alles", beteuerte der Angeklagte. Aus Angst habe er seinen Job aufgegeben und ständig den Aufenthaltsort gewechselt. Doch die Erpresser gaben nicht auf. Sie erkundigten sich bei Verwandten nach dem Angeklagten und verlangten ihr Geld. Sie konnten bisher nicht ermittelt werden.

Am Ende forderte die Staatsanwältin für den Drogenschmuggler eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Doch das Gericht nahm dem mit einer Vorstrafe belasteten Angeklagten die Erpresserstory ab. Die Erste Strafkammer verurteilte ihn wegen Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Allerdings wurde der Haftbefehl für den 45-Jährigen ohne festen Wohnsitz aufrecht erhalten.

(RP)
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