Mönchengladbach Prozess: Ehepaar klaute in Supermärkten

Mönchengladbach · Wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls musste sich jetzt ein Ehepaar vor dem Amtsgericht verantworten. Der Staatsanwalt warf dem Rentner (62) und der Putzfrau (58) vor, am 8. August 2013 in einem Mönchengladbacher Supermarkt Waren für 66,60 Euro gestohlen zu haben.

Doch die Ehefrau beteuerte: "Ich habe nichts gemacht. Ich werde doch nicht meine Bewährung aufs Spiel setzen." Tatsächlich war sie 2013 nur zwei Tage vor dieser gemeinsamen Diebestour bereits zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten - ebenfalls wegen Diebstahls - verurteilt worden. Dagegen sprudelte der 62-Jährige sofort los: "Meine Frau hat damit gar nichts zu tun. Das war ich, weil der Kühlschrank zu Hause leer war."

Doch der Staatsanwalt warf dem Angeklagten, der bis dato noch nie als Straftäter aufgefallen war, zwei weitere Ladendiebstähle vor. So soll dieser am 22. Oktober 2013 in einem Rheydter Supermarkt Lebensmittel für 38,57 Euro und am 9. November 2013 in einem Supermarkt am Nordpark Ware für 37,92 gestohlen haben. "Das gebe ich alles zu. Es ging uns ja so schlecht", ergänzte der Mann sein spontanes Geständnis.

"Aber Sie konnten immerhin mit dem eigenen Pkw zum Supermarkt fahren", staunte der Anklagevertreter. Doch der Rentner jammerte weiter und beklagte sich, dass er seit Jahren krank sei. Er beteuerte wiederholt, dass seine Frau mit dem ersten Diebstahl rein gar nichts zu tun habe. Doch am Ende wurde das Diebespärchen durch einen Warenhausdetektiv überzeugend belastet.

Dem 54-Jährigen fiel im August der Ehemann im Supermarkt auf, als dieser einen Teil der Ware in den Einkaufswagen gab und einen Teil in einer Tasche verstaute. Die Ehefrau hielt sich ebenfalls im Supermarkt auf. Sie tauchte an der Kasse auf und bezahlte. Direkt hinter der Kasse habe er dann gesehen, dass die Blondine eine Handtasche über der Schulter trug. Als er den Ehemann ansprach und aufforderte, mit ins Büro zu kommen, habe die Frau versucht, erneut die Gänge des Supermarktes zu betreten. Doch das Ehepaar musste mit ins Büro. Hier wurden die Taschen leer geräumt. Die Ware wurde entdeckt.

Vergeblich beteuerte die Ehefrau, dass sie nicht bemerkt habe, dass ihr Mann heimlich unbezahlte Ware in die Taschen stopfte und mit Papiertüten bedeckte. Vergeblich forderte der Verteidiger Freispruch für die Frau. Staatsanwalt und Richterin waren von deren Schuld überzeugt. Die 58-Jährige wurde zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Ehemann erhielt wegen Diebstahls in drei Fällen eine Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu jeweils 30 Euro).

(RP)
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