Mönchengladbach Prozess: Firma eines 45-Jährigen ködert Kunden mit Aktienkäufen

Mönchengladbach · Vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht gab der Angeklagte (45) gestern zu: "Ja, 2010 war ich Geschäftsführer einer Firma für Telefonakquise". Dass es sich dabei um den Verkauf von wertlosen Aktien handelte, sagte der wegen Betruges mehrfach vorbestrafte Gladbacher nicht.

Er habe damals freie Mitarbeiter eingesetzt, die am Telefon Interessenten Firmen empfahlen und deren Aktien anboten. Dafür habe er im Erfolgsfall Provisionen bekommen. Laut Anklage waren das aber nur Scheinfirmen, deren Aktien nahezu wertlos waren.

Außerdem warf die Staatsanwältin dem Arbeitslosen vor, 2010 bis 2011 ohne Erlaubnis eine Firma geführt zu haben, die Finanzdienstleistungen erbrachte. Aber der Angeklagte beteuerte gestern, nur freie Mitarbeiter zur Telefon-Akquise eingesetzt zu haben. Er selbst habe weder Aktien besessen noch am Telefon Aktienkäufer geworben. Das Gerichte hatte gestern Opfer dieser merkwürdigen Finanzdienstleistungen als Zeugen geladen. So erinnerte sich ein 61-jähriger Diplom-Ingenieur, wie er im November 2010 von einem freien Mitarbeiter des Angeklagten angerufen wurde. Der Anrufer empfahl ihm bankenunabhängige Aktien. "Banken empfehlen doch immer nur ihre eigenen Papiere", habe der freie Mitarbeiter erklärt. "Und er bekam mich rum. Ich habe Aktien gekauft und dann die Firma des Angeklagten angeschrieben", so der Zeuge. Der Angeklagte habe auch geantwortet. Bald habe sich herausgestellt, dass die Aktien wertlos waren. "Die Anbieter waren nicht mehr erreichbar", erinnerte sich der 61-Jährige. "Beim Verbraucherschutz war diese Masche des Angeklagten bereits bekannt", ergänzte der Mann, der damals einen Schaden von 880 Euro erlitt.

Ein 68 Jahre alter Zeuge, der ebenfalls auf die Angebote hereingefallen war, beklagte einen Schaden von 58 000 Euro. Er war ebenfalls am Telefon angesprochen worden. "Der Anrufer hatte so eine vertrauensvolle Stimme", so der 68-Jährige. In dem Fall bestritt der Angeklagte jedoch einen telefonischen Kontakt mit dem Aktienkäufer.

Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten, weil er eine Firma für Finanzdienst-Leistungen ohne Erlaubnis geführt hatte und wegen Verstoßes gegen das Kreditwirtschaftsgesetz zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung.

(RP)
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