Mönchengladbach Prozess: Gartenparty artete in eine wüste Schlägerei aus

Mönchengladbach · Wegen Körperverletzung mussten sich gestern drei Mönchengladbacher (19) vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Am 6. Juli vergangenen Jahres war deren Geburtstagsparty in einem Garten nach einem geradezu lächerlichen Streit in eine Schlägerei ausgeartet.

Einer der Angeklagten kam von der Toilette zurück und sah seinen Stuhl von einem 21-jährigen Partygast besetzt. "Das ist mein Stuhl", habe er sich beschwert, so der Angeklagte. Dann begannen die beiden an dem Stuhl zu zerren, gerade so als sei man bei einem Kindergeburtstag. "Dann schlugen und traten die Angeklagten mich von hinten zusammen", erinnerte sich der 21-Jährige im Gerichtssaal.

Die drei Gladbacher, die den Prozess völlig emotionslos verfolgten, gaben ohne weiteres zu, sich eingemischt zu haben. Zu dritt sei man über ihn hergefallen. Das sei unfair, beschwerte sich das Opfer. Der 21-Jährige musste schließlich den Garten verlassen. Nach zwei Stunden kam er jedoch mit seinem Bruder und zwei Begleitern wieder zurück.

Die ungebetenen Gäste sollen mit einem Messer und einem Schlagstock bewaffnet gewesen sein. Dann sei die Prügelei erst richtig losgegangen, so das Opfer. Im Krankenhaus stellten sie bei ihm eine Platzwunde an der Nase und mehrere Prellungen fest.

Mit mehreren Zeugen, die als Gäste an der offenbar alkoholreichen Gartenparty teilgenommen hatten, versuchte das Jugendschöffengericht den Prügel-Fall aufzuklären. Doch die Zeugenaussagen waren widersprüchlich und wenig glaubhaft. Einige wollten das Opfer mit einem Joint gesehen haben, was von anderen bestritten wurde. Wieder andere konnten sich an nichts erinnern. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe empfahl für die 19-jährigen Azubis noch die Anwendung von Jugendstrafrecht. In den Registern des Trios fanden sich noch keine Vorstrafen. Am Ende einigten sich die Prozessbeteiligten, das Verfahren einzustellen. "Um einen Stuhl haben Sie sich gestritten?", warf der Richter den noch immer unbeeindruckten Angeklagten staunend vor.

Schließlich endete für das Angeklagten-Trio das Verfahren also mit einer Einstellung. Das bewahrt sie vor einer Vorstrafe. Allerdings müssen die Mönchengladbacher in 50-Euro-Raten eine Geldbuße von 300 Euro zahlen. Damit waren die Angeklagten sofort einverstanden. In der Urteilsbegründung hatte sie der Richter noch daraufhin gewiesen, dass sie als Erwachsene wegen gefährlicher Körperverletzung Haftstrafen zu erwarten gehabt hätten.

(RP)
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