Mönchengladbach Prozess: Heftiger Streit im Altenheim

Mönchengladbach · Nach Streit ums Frühstücksei stach Bewohner mit dem Küchenmesser zu.

Bereits am zweiten Verhandlungstag vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht hatte der Bewohner (60) eines Odenkirchener Altenheimes zugegeben, am 15. Mai vergangenen Jahres einen Mitbewohner mit einem Messerstich in den Bauch verletzt zu haben. Versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwältin dem 60-Jährigen vor. Das Opfer hat nach einer Notoperation überlebt.

Zwischen ihm und dem anderen Heimbewohner habe es damals in der Küche einmal wieder Streit gegeben. "Als ich mir ein Ei vom Teller genommen hab', hat mich der andere zur Sau gemacht", erinnerte sich der Angeklagte. "Du Verbrecher, du Eierdieb!", sei er beschimpft worden. Dann habe er plötzlich das Messer von der Anrichte in der Hand gehabt, so der Gladbacher im Gerichtssaal.

Er habe geglaubt, nur leicht zugestochen zu haben, so der Angeklagte. Tatsächlich hat das Opfer damals eine fünf Zentimeter lange und eine 15 Zentimeter tiefe Stichverletzung im Oberbauch erlitten. "Dabei ist die Leber verletzt und die Magenwand durchtrennt worden. Das waren lebensgefährliche Verletzungen", hieß es gestern im Gutachten des Rechtsmediziners.

Polizeibeamte, die damals in das Odenkirchener Altenheim gerufen worden waren, erinnerten sich gestern im Gerichtssaal an den Einsatz. Sie stellten das Küchenmesser mit den Blutspuren sicher. "Die beiden Altenheimbewohner, Opfer und Täter, wirkten damals völlig teilnahmslos", schilderte gestern eine Polizeibeamtin in ihrer Zeugenaussage.

Der Angeklagte habe vor 2010 einen Hirninfarkt erlitten, sei seitdem halbseitig gelähmt und sitze im Rollstuhl, hieß es gestern im Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen. Seitdem leide der 60-Jährige an chronischen Schmerzen. Hirnorganische Veränderungen hätten sich seitdem auch auf die Persönlichkeit des Angeklagten ausgewirkt und diese ebenfalls verändert. Er neige zu impulsiven Reaktionen, so die Gutachterin. Der Angeklagte sei in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, stellte die Gutachterin fest. Zugleich war die Sachverständige überzeugt: "Trotzdem weiß er schon, dass er keinen Menschen verletzen darf." Der 60-Jährige reagierte mit Schweigen.

(RP)
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