Mönchengladbach Prozess: Kind (8) mit Waffe bedroht

Mönchengladbach · Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sollen sich zwei Gladbacher vor der Ersten Jugendkammer verantworten.

Den 24. Oktober 2013 wird die Familie nicht so schnell vergessen. Gegen 16.45 Uhr klingelte es an ihrer Wohnung. Ahnungslos wurde die Tür geöffnet. Und plötzlich ging alles schnell: Zwei mit Sturmhauben Maskierte stürmten in die Wohnung. Einer hatte ein Fleischermesser in der Hand, der andere eine Softairpistole. Die Männer verlangten Geld.

In der Wohnung hielten sich damals eine Verwandte und die Mutter mit ihren drei Kindern im Alter von zehn und acht Jahren sowie elf Monaten auf. Sie alle wurden bedroht, dem achtjährigen Kind hielt ein Täter eine Waffe an den Rücken. So steht es auf jeden Fall in der Anklageschrift.

Gestern morgen versammelten sich alle pünktlich im Schwurgerichtssaal A 100 des Landgerichts. Die beiden 17 und 21 Jahre alten Mönchengladbacher, die wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung angeklagt sind, präsentierten sich dabei in feinen weißen Hemden.

Laut Anklage verschwanden die Eindringlinge an jenem 24. Oktober mit 110 Euro aus der Wohnung, nachdem sie im Flur Reizgas versprüht hatten. Die Täter hatten mehr erwartet. Sie begingen die Tat, weil sie vermuteten, dass in der Wohnung 40 000 Euro Bargeld und Gold im Wert von 20 000 Euro zu holen seien, wirft die Staatsanwaltschaft ihnen vor. Doch die Beute, auf die sie es abgesehen hatte, bekamen sie nicht.

Der Raubüberfall hatte weitreichende Folgen. Die Mutter der drei Kinder musste sich nach der brutalen Tat ins Krankenhaus begeben. In der Wohnung konnte die Familie nach dem außergewöhnlichen Verbrechen nicht mehr leben. Sie zog folglich um.

Nach Verlesung der Anklage begann der Prozess vor der Ersten Jugendkammer mit den Aussagen der Angeklagten zum Lebenslauf. Der 21-Jährige war als Kind mit seinen Eltern aus Bagdad nach Deutschland gekommen und hatte in Mönchengladbach die Schule besucht. Bei einem Aufenthalt bei einem Verwandten in Australien soll er 2011 einen folgenschweren Unfall durch einen Sturz von einem Balkongeländer erlitten haben. An das genaue Geschehen könne er sich nicht erinnern, sagte er aus. Dabei gab der 21-Jährige offen zu, neben Alkohol auch Kokain und Amphetamine konsumiert zu haben. Inzwischen nehme er allerdings keine Drogen mehr.

Nach dieser Aussage beschloss das Gericht, den Angeklagten von einem Gutachter untersuchen zu lassen und deshalb den Prozess auszusetzen. Das Gericht habe bis jetzt weder von dem Unfall mit Kopfverletzungen noch von dem Drogenkonsum etwas gewusst, hieß es in der Begründung. Verständlich, denn immerhin sieht der Gesetzgeber bei schwerem Raub mit Waffen eine Haftstrafe nicht unter fünf Jahren vor.

(RP)
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