Mönchengladbach Prozess: Ladendieb rief bei Saturn "Sieg heil!"

Mönchengladbach · Wegen Beleidigung und Diebstahls musste sich ein 47-jähriger Arbeitsloser gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Am 19. März soll der Angeklagte bei Saturn USB-Sticks im Wert von 339 Euro gestohlen und danach die Angestellten auf übelste Weise beleidigt haben. Aber alles, was dem Mann dazu einfiel, war: "Ich war doch betrunken, ich hatte einen Filmriss. Ich weiß gar nichts mehr!"

Doch die Detektive, die den Ladendieb dabei beobachtet hatten, wie er die USB-Sticks aus der Verpackung nahm und in seiner Tasche verstaute, warteten bereits auf ihren Zeugenauftritt. So hatte ein 25-jähriger Student auf der Überwachungskamera den Diebstahl gesehen. "Der Angeklagte hat uns laufend beleidigt, als mein Vater und ich ihn ansprachen", erinnerte sich der Student im Gerichtssaal. Der Vater wurde damals vom Sohn unterstützt. Der Angeklagte wurde in ein Büro gebracht. Dort waren noch weitere Angestellte. "Der Mann hörte nicht auf, uns als ,Kanaken'oder ,Scheiß-Ausländer' zu beschimpfen. Dazwischen schrie er ständig ,Sieg heil' und traktierte uns auch mit sexistischen Beleidigungen", erinnerten sich die Zeugen. Der Angeklagte habe sich gewehrt und geweigert, die Diebesbeute herauszugeben. Er habe ständig um sich geschlagen, sei aber schließlich doch zu Boden gegangen.

Nach den Zeugenaussagen gab der 47-Jährige zu, in der Tasche zwei USB-Sticks gehabt zu haben. Zugleich beschwerte er sich: "Die haben mich geschlagen".

Am Ende berücksichtigte der Staatsanwalt das Teilgeständnis des Angeklagten und dass der Mann zuvor noch nie aufgefallen war. Wegen Diebstahls und Beleidigung forderte der Anklagevertreter eine Geldstrafe von 750 Euro (75 Tagessätze zu je zehn Euro). In seinem Schlusswort protestierte der Angeklagte sofort: "Das finde ich traurig. Ich wurde doch geschlagen. Für mich ist das erstaunlich, was hier gesagt wird".

Aber das Gericht verurteilte den arbeitslosen Ladendieb schließlich zu einer Geldstrafe von 850 Euro (85 Tagessätze zu je zehn Euro). Der Angeklagte habe sich an nichts erinnert. "Doch die Angestellten haben ihn überzeugend belastet", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte reagierte schweigend.

(RP)
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