Mönchengladbach Prozess nach Schießerei in Wohngebiet beginnt

Mönchengladbach · Dem Angeklagten wird versuchter Mord in drei Fällen vorgeworfen. "Ich bringe dich um", soll er zu seiner Ex gesagt haben.

Die Schießerei in einem Garagenhof am helllichten Tag mitten in einem Rheydter Wohngebiet am 24. April dieses Jahres hatte für viel Aufsehen gesorgt. Eine Frau war dabei schwer verletzt worden. Vier Pistolenkugeln hatten sie getroffen. Dass sie überlebte, grenzt an ein Wunder. Jetzt muss sich der Mann, der die Waffe abdrückte, vor Gericht wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, verantworten. Der Prozess beginnt am 19. Oktober.

Laut Anklageschrift spielte sich an jenem Montag im April Folgendes ab: Der zur Tatzeit 40-jährige Angeklagte wartete an einer Kindertagesstätte, in die seine Ex-Freundin den gemeinsamen Sohn bringen sollte. Nachdem das Kind in seiner Gruppe war, bot der Mann an, seine frühere Lebensgefährtin (damals 32), die kein eigenes Auto besitzt, in die Stadt zu fahren. Die Frau willigte ein. Doch statt in die Stadt sei der 40-Jährige mindestens zwei Stunden ziellos umher gefahren. Mehrfach soll die Frau ihn gebeten haben, dass er sie endlich nach Hause fährt. Der Mann hielt irgendwann sein Auto an einem Wirtschaftsweg an und erklärte, er müsse einmal austreten. Kurze Zeit später sei er zurückgekehrt und habe der auf dem Beifahrersitz sitzenden 32-Jährigen unvermittelt eine Pistole vorgehalten und gesagt: "Ich bringe dich um!". Dann gab er laut Anklageschrift den ersten Schuss auf die Frau ab. Sie wurde im Oberkörper getroffen.

Der 40-Jährige stieg wieder ins Auto und fuhr mit der Ankündigung, er werde die Frau zum Krankenhaus bringen, weiter. An einer Ampel machte die 32-Jährige einen anderen Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam. Der sprach ihren Ex-Freund durch das Fahrerfenster an. Doch der 40-Jährige erklärte, es habe nur einen kleinen Streit gegeben, alles sei in Ordnung, und fuhr weiter. Um zu verhindern, dass die Frau weitere Personen auf sich aufmerksam macht, habe der Angeklagte erneut auf sie geschossen. Wieder wurde die Frau im Oberkörper getroffen. Anschließend soll der 40-Jährige den Beifahrersitz heruntergeklappt und eine Decke über seine Ex gelegt haben.

Der Angeklagte fuhr zu seiner Wohnung an der Waldhornstraße und stellte den Wagen auf dem Garagenhof ab. Dann ging er zur Kindertagesstätte und holte seinen Sohn. In der Zeit gelang es der Frau, einen Notruf abzusetzen. Bei der Polizei soll sie später gesagt haben, dass sie die Pistole, die unter dem Fahrersitz gelegen habe, in ihre Handtasche steckte. Als ihr früherer Lebensgefährte zurückkehrte, habe er versucht, die Pistole wieder an sich zu bringen. Es sei zu einem Gerangel um Tasche und Pistole gekommen. Dabei habe sich ein Schuss gelöst, der den Angeklagten ins Bein traf. Als der 40-Jährige der 32-Jährigen die Waffe abgerungen hatte, soll er zwei weitere Schüsse auf sie abgefeuert haben. Diesmal wurde sie in den Oberschenkel und an der Schulter getroffen. Und der Mann soll versucht haben, weitere Schüsse auf seine Ex-Freundin abzugeben. Als dies aus technischen Gründen nicht gelang, habe der Angeklagte der Zeugin mehrfach mit dem Griff der Pistole auf Kopf und Nacken geschlagen. Dann sei der 40-Jährige von einem Anwohner und der herannahenden Polizei gestört worden und geflohen.

Die Frau überlebte nur durch eine Notoperation, musste auch in den Folgetagen mehrfach operiert werden und konnte lange nicht vernommen werden.

Der Angeklagte war - abgesehen von einer Geldstrafe wegen Betrugs - zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt worden.

(gap)
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