Mönchengladbach Prozess: Rollerfahrer fuhr schneller, als die Polizei erlaubt

Mönchengladbach · Wieder einmal musste der Mönchengladbacher (56) mit dem kosovarischen Pass auf der Anklagebank vor Gericht Platz nehmen. Am 24. April war der fünffache Vater an der Erzberger Straße von der Polizei erwischt worden, als er mit seinem Motorroller 25 km/h zu schnell fuhr. Dazu war der gelernte Stuckateur nicht berechtigt. Er hatte keine Fahrerlaubnis.

Verlegen, aber unumwunden gab er den Anklagevorwurf zu. "Zurzeit bin ich krankgeschrieben. Von meiner Frau lebe ich getrennt. Die Miete wird von der Arge bezahlt", schilderte der 56-Jährige ebenso bereitwillig den familiären Hintergrund. Den besagten Motorroller hatte der Angeklagte, der 1991 aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen war, erst eine Woche vor dem Zusammentreffen mit der Polizei gekauft. Da sei ihm erklärt worden: "Du bist über 55 Jahre alt, du darfst mit dem Roller 45 Stundenkilometer fahren."

Doch dann habe sich sein Sohn den soeben erworbenen Roller angesehen und den Vater gemahnt: "Papa, du darfst mit dem Roller nur 25 km/h fahren". Der Sohn hatte erschrocken reagiert. Wahrscheinlich kannte er die aufschlussreiche Vorstrafenliste des Vaters, die immerhin 13 Eintragungen enthält. Eine Straftat tauchte darin immer wieder auf, für die der Vater mehrmals verurteilt worden war: "Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr". Und jedes Mal war der Vater mit einer Sperre belegt worden. Dann durfte ihm das Straßenverkehrsamt keine Fahrerlaubnis ausstellen.

Im Gerichtssaal berichtete das der Angeklagte, ohne zu zögern. Ja, er sei an dem Apriltag zu schnell gefahren, obwohl er wusste, dass er das nicht durfte. "Im Kosovo hatte ich natürlich einen Führerschein. Den durfte ich aber in Deutschland nicht benutzen. Und hier habe ich keinen Führerschein mehr gemacht", ergänzte der Mann.

Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 1500 Euro. Schließlich sei der 56-Jährige am 24. April erwischt worden, obwohl er erst einen Tag zuvor wegen einer anderen Straftat verurteilt worden war.

Diesem Antrag schloss sich die Richterin nicht an. Sie verurteilte den Rollerfahrer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Erlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten - mit Bewährung. Und das Straßenverkehrsamt darf ihm für die Dauer von 18 Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen. "Diesmal reicht eine Geldstrafe nicht aus", hieß in der Urteilsbegründung.

(RP)
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