Mönchengladbach Prozess: Streit um Mülltonnenplatz

Mönchengladbach · Mieterin muss 200 Euro Geldbuße zahlen, weil sie den Verwalter beleidigte.

In dem Mönchengladbacher Mietshaus hatte es schon mehrmals Krach um den Mülltonnen-Platz im Hinterhof gegeben. Am 30. Oktober vergangenen Jahres eskalierte der Streit. Der Hausverwalter hatte die Mieterin schon ein paarmal aufgefordert, ihren Motorroller nicht mehr am Platz der Mülltonnen abzustellen. Immerhin verliere der Roller Öl. Doch die 39-jährige Frau reagierte nicht auf die Aufforderung des Verwalters. Deshalb musste die Mönchengladbacherin gestern vor dem Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen.

Die Staatsanwältin warf der vorbestraften Angeklagten Beleidigung und versuchte gefährliche Körperverletzung vor. An jenem 30. Oktober 2013 war der Hausverwalter mit einem Rentner, der eine Wohnung suchte, im Hinterhof des Hauses aufgetaucht. Der Verwalter (37) sah sofort, dass der Roller der Angeklagten erneut auf dem falschen Platz stand. Er bat den Begleiter, ihm zu helfen und den Roller von dem Platz zu entfernen. Doch da öffnete auch schon die Angeklagte das Fenster ihrer Parterrewohnung und schimpfte: "Der Roller hat hier zu stehen". Außerdem beleidigte sie die Männer mit unflätigen Ausdrücken.

Doch damit war die Attacke der wütenden Mieterin nicht zu Ende. Sie griff hinter sich und warf eine schwere Glasvase gezielt nach dem Hausverwalter, traf ihn aber nicht. So schilderten gestern die Zeugen die hässliche Szene. Anschließend sei die Frau auf den Hof gekommen, habe die Mülltonnen in den Vorgarten geworfen und sei mit dem Roller davongefahren. Der Verwalter erstattete Anzeige.

Die Angeklagte konnte sich gestern nicht mehr richtig an den Streit vor ihrem Fenster erinnern. Sie habe damals starke Schmerzmittel genommen. Den gezielten Wurf mit der Vase bestritt sie zunächst. Ihre Katze sei auf die Fensterbank gesprungen; deshalb sei die Vase vom Fenster gefallen. Doch nachdem sie die glaubwürdigen Zeugenaussagen der beiden Männer gehört hatte, meinte die Angeklagte schließlich: "So könnte es möglicherweise doch gewesen sein."

Die streitbare Mieterin stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Ihr Vorstrafenregister enthielt fünf Eintragungen, darunter auch ein Urteil wegen Beleidigung. Deshalb meinten am Ende sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin, dass es diesmal nicht bei einer Geldstrafe bleiben könne. Das Gericht verurteilte die Mieterin zu vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Geldbuße von 200 Euro, die sie in Raten zahlen kann.

(RP)
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