Zeugin in Mönchengladbach Prozess um Tierpark-Lärm - "Hahn nicht zu laut"

Mönchengladbach · Der Prozess um zu lautes Hahnengeschrei aus dem Tierpark in Odenkirchen ist am Dienstag in eine zweite Runde gegangen. Eine Anwohnerin sagte vor Gericht, dass sie die Geräusche aus dem Tierpark nicht als störend empfinde. Nun muss ein Gutachter bestellt werden.

 Der Prozess wird von den Medien mit großem Interesse verfolgt.

Der Prozess wird von den Medien mit großem Interesse verfolgt.

Foto: Theo Titz

Der Kläger, der am Pixbusch in einem Haus im Wendehammer gegenüber dem Odenkirchener Tierpark wohnt, ließ sich durch seinen Anwalt Caspar Lenze vertreten. Die Leitung des Tierparks solle dafür sorgen, dass er nachts schlafen könne - so seine Forderung. Der Lärm des Federviehs sei unerträglich. Dagegen verlangt die Geschäftsführerin des Tierparks, vertreten durch den Anwalt Peter Noll, die Klage des Odenkircheners abzuweisen.

Beim ersten Verhandlungstermin hatte der Tierpark dem Kläger einen Vergleich angeboten. Dies lehnte der Mann jedoch ab. Deshalb sollte nun eine Beweisaufnahme den merkwürdigen Fall klären. Dafür hatte der Kläger mehrere Zeugen benannt. Aber am Dienstag erschien nur eine Zeugin im Saal 202 des Rheydter Amtsgerichts.

Und die resolute 56-Jährige, Betreiberin einer Mangel- und Bügelstube, machte eine völlig glaubhafte Zeugenaussage. Die Frage der Richterin, ob sie sich auch wie der Kläger von Hähnen und Pfauen in ihrer Nachtruhe gestört fühle, beantwortete die Frau mit einem eindeutigen "Nein".

"Ich wohne im Wendehammer dem Kläger direkt gegenüber in der etwa gleichen Entfernung zum Tierpark", erklärte die Zeugin. Sie wohne da seit 16 Jahren. Die Tiergeräusche nehme sie gar nicht mehr wahr, und nachts schon gar nicht. "Wenn ich im Garten bin, höre ich im Sommer schon mal die Kinder vom Spielplatz", ergänzte die 56-Jährige. "Wenn mich die Tiergeräusche wirklich stören würden, würde ich wegziehen. Wir wohnen doch hier in einer ruhigen Gegend", sagte die Zeugin weiter.

Diese Lärm-Klagen sorgten für Aufsehen in der Region
4 Bilder

Diese Lärm-Klagen sorgten für Aufsehen in der Region

4 Bilder
Foto: Ilgner

Allerdings wurde sie von der Richterin darauf aufmerksam gemacht, dass sie zusammen mit sechs Nachbarn einen Brief unterschrieben habe, in dem sich die Unterzeichner über die Schreie von Hähnen und Pfauen beschweren. Ein bisschen verlegen gestand die Zeugin ein: "Ja, den Brief hat mir der Kläger gegeben. Den habe ich unterschrieben". Vor ihrer Unterschrift habe sie den Text des Briefes nur überflogen. "Ich glaube, den habe ich vor allem aus Solidarität mit den Nachbarn unterschrieben", gab die Frau schließlich zu.

Aber tatsächlich fühle sie sich nicht gestört. "Ich wache manchmal nachts auf, wenn ein Auto in den Wendenhammer fährt. Das ist ein ungewohntes Geräusch", beendete sie ihre Aussage.

Klage gegen Tierpark: Das sagen unsere Leser
Infos

Klage gegen Tierpark: Das sagen unsere Leser

Infos
Foto: Raupold

Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Außerdem soll ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden. Die Anwälte wollen versuchen, mit dem Kläger doch noch einen Vergleich zu erzielen. Mit dem Geld für ein teures Gutachten - rund 1500 Euro - könnte man vielleicht die Fenster im Haus des Klägers schalldicht machen, schlug die Richterin vor.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort