Mönchengladbach Prozess: Wegen Betruges drei Monate Haft mit Bewährung

Mönchengladbach · Nach Verlesung der Anklage gab der Hartz-IV-Empfänger sofort zu: "Das stimmt alles. Ich habe dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass ich im Jahr 2011 zeitweise in Krefeld und Korschenbroich als Eisenflechter gearbeitet habe." - "Und das ist Betrug", machte die Staatsanwältin dem Mönchengladbacher klar.

Aber die Unternehmer der beiden Firmen hätten ihm doch zugesichert, für ihn beim Jobcenter anzurufen und die Angelegenheit für ihn zu regeln, beteuerte der 56-jährige Angeklagte eher hilflos: "Ich dachte, das ist alles erledigt."

Doch das nahm ihm die Richterin nicht ab. Er sei doch am 20. September 2011 für einen Folgeantrag noch einmal im Jobcenter gewesen und habe erneut das Merkblatt gelesen, das ihn zur Bekanntgabe jeglicher Arbeitsaufnahme ermahnte. Darauf kam von der Anklagebank keine Antwort.

"Aber Sie hatten doch auf Ihrem Konto mehr Geld als sonst, Geld vom Jobcenter und Arbeitslohn von den Firmen. Das müssen Sie doch gemerkt haben" , mahnte die Richterin. Darauf habe er nicht geachtet, und immer nur dann Geld abgehoben, wenn er es brauchte, reagierte der 56-Jährige ungerührt.

Nach Verlesung des Vorstrafenregisters war klar, dass der Mönchengladbacher beileibe nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank saß. Das Register enthielt immerhin neun Eintragungen. Wegen Betruges war er zuletzt im vergangenen Jahr aufgefallen und zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Wegen Betruges forderte die Staatsanwältin für den Angeklagten auch diesmal drei Monate Haft mit Bewährung. Diesem Antrag schloss sich das Gericht an und verurteilte den 56-Jährigen zur dreimonatigen Bewährungsstrafe. Die Bewährungsfrist wurde mit drei Jahren festgesetzt. Der Angeklagte muss nachweisen, dass er den Schaden von 1866 Euro tatsächlich wiedergutmacht.

Jetzt werden ihm bereits monatlich 70 Euro abgezogen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil umgehend.

(RP)
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