Verteidigung stellt neuen Antrag Prozess wegen Sexualmord in Wickrath wurde vertagt

Mönchengladbach · Im Prozess gegen einen 68-Jährigen wegen eines Sexualmords hat sein Verteidiger kurz vor dem geplanten Urteilsspruch einen neuen Antrag gestellt. Der Prozess verzögert sich dadurch erneut.

Frau tot in Wohnung in Mönchengladbach-Wickrath gefunden
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Foto: Reichartz

Der Anwalt forderte am Freitag vor dem Landgericht in Mönchengladbach ein weiteres Sachverständigengutachten zur Todesursache und zu den Verletzungen des Opfers. Sein Mandant wird beschuldigt, seine völlig betrunkene Partnerin zur Befriedigung seines Sexualtriebes misshandelt und dadurch getötet zu haben.

Statt wie geplant die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu hören und anschließend das Urteil zu sprechen, schloss das Gericht daraufhin die Verhandlung. Wie es mit dem Prozess nun weitergeht, hängt von der Entscheidung über den Antrag für ein neues Gutachten ab. Eine weitere Sitzung wurde für den 12. Juli anberaumt.

Bereits am vergangenen Montag sollten eigentlich die Plädoyers verlesen werden. Die beiden Anwälte des 68-jährigen Angeklagten hatten neue Beweisanträge gestellt, dann folgten Anträge, Sachverständige wegen Befangenheit abzulehnen. Diese wurden vom Gericht jedoch abgelehnt.

Weil B. sich weigerte, sich von einem Psychiater untersuchen zu lassen, wurde dieses Gutachten vornehmlich anhand von Zeugenaussagen, der Aussage des Angeklagten bei seiner polizeilichen Vernehmung und den Gutachten der Gerichtsmedizin erstellt. Der Angeklagte hatte in seiner Vernehmung ausgesagt, dass ihn die Schläge auf den Körper der stark alkoholisierten Frau erregt hätten. Auch die Verletzungen und die Wehrlosigkeit seines Opfers hätten ihn "vermutlich" weiter stimuliert. Für den Gutachter ergab sich daraus eine "erkennbare Zunahme der Intensität", mit der er sein Opfer misshandelte. "Der gesamte Akt muss eine geraume Zeit in Anspruch genommen haben", sagte er.

(skr)
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