Mönchengladbach Rätsel um Identität des Angeklagten

Mönchengladbach · Der Mann steht wegen Raubes und Diebstahls vor Gericht.

Sieben Taten wirft die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten vor, für einen Diebstahl soll er einen Mittäter gehabt haben, der mit ihm vor Gericht steht. Dieser räumte seine Tatbeteiligung auch ein und beteuerte, er habe "so etwas" noch nie gemacht, werde es nie wieder tun.

Auch für den wahrscheinlich 26-jährigen Hauptangeklagten sind die Diebstähle, die zwischen November 2016 und August 2017 stattfanden, nicht strittig. Die räume sein Mandant ein, erklärte der Verteidiger. Aber das, was am 12. September 2016 hinter dem Hauptbahnhof in Mönchengladbach geschah, sei nicht so gewesen, wie es in der Anklage stehe. Dort heißt es, der 26-Jährige habe gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter von einem 21-jährigen Mann ein Mobiltelefon verlangt. Als der junge Mann sich geweigert habe, habe der Angeklagte ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm das Handy entrissen. Dann habe er ein Klappmesser gezückt, das Opfer sei daraufhin weggelaufen.

Der Verteidiger schilderte, die beiden Männer hätten sich aus einer gemeinsamen Flüchtlingsunterkunft an der Carl-Diem-Straße gekannt. Man habe sich gut verstanden, aber zwei Tage vor der Tat habe der 21-Jährige die tote Mutter des Angeklagten beleidigt. Am Bahnhof habe eine Aussprache darüber stattgefunden. Die sei dann in eine körperliche Auseinandersetzung übergegangen, wobei sein Mandant betone, der andere Mann habe damit begonnen.

Das Opfer räumte erst nach deutlichem Zögern im Gerichtssaal ein, den Angeklagten zu kennen, "aber nur vom Sehen, nicht als Freund". Streit habe es nie gegeben. Als man sich zwei Tage nach der Tat erneut getroffen habe, habe er sein Handy zurückbekommen und daraufhin die Anzeige zurückziehen wollen. Von einem vorgezeigten Messer habe er bei der Polizei nie gesprochen.

Viel größere Probleme als die Aufklärung der Taten bereitete dem Gericht die Frage, wer denn nun auf der Anklagebank sitze. Mindestens drei Namen mit unterschiedlichen Geburtsdaten und Orten seien den Richtern bekannt, sagte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn. Der Angeklagte beteuerte, der zu sein, dessen Name in der Anklageschrift stehe und gebürtig aus Casablanca zu kommen. Im weiteren Verlauf fragten die Richter immer wieder nach. Und schließlich räumte der Mann ein, tatsächlich aus Tunis zu stammen und einen ganz anderen Namen zu tragen. Der Mitangeklagte, gebürtiger Tunesier, und der vereidigte Dolmetscher bestätigten beide, dass die Sprache, die der Angeklagte spreche, darauf hindeute, dass er Tunesier sei.

Der Prozess wird am 15. März fortgesetzt.

(hah)
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