Aktion Alles, Was Recht Ist Ratgeberabend zu Sozialen Medien

Mönchengladbach · Was ist, wenn mein Kind bei Instagram gemobbt wird? Darf ich Facebook während der Arbeitszeit nutzen? Wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit? Um solche Themen geht es in der Reihe "Alles, was Recht ist" am 30. Mai im Landgericht.

 Unter Jugendlichen kommt es immer häufiger zu Mobbing in Sozialen Netzwerken. Viele Eltern wählen dann den Rechtsweg.

Unter Jugendlichen kommt es immer häufiger zu Mobbing in Sozialen Netzwerken. Viele Eltern wählen dann den Rechtsweg.

Foto: Shutterstock/SpeedKingz

Mobbing unter Jugendlichen ist längst die Regel, nicht die Ausnahme - das weiß Staatsanwältin Daniela Zweigle aus ihrer Erfahrung im Gerichtssaal: "Bei uns gehen im Monat 30 bis 40 Strafanzeigen erboster Eltern ein." Nicht selten seien Nacktfotos oder andere entlarvende Bilder im Spiel, die - oft nach auseinandergegangenen Freundschaften - zur Bloßstellung oder Erpressung genutzt werden.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Sozialen Medien wie WhatsApp, Facebook, Instagram, Snapchat, Xing oder Twitter. Sie gehören als Kommunikations- und Informationsmittel zum Alltag der meisten Menschen. Doch nicht immer werden sie im guten Sinn genutzt, schnell ist die Grenze zur Strafbarkeit erreicht. Das kann auch am Arbeitsplatz gelten, sagt Wolfgang Stock, Richter am Arbeitsgericht. Darf ich während der Arbeitszeit in Sozialen Medien chatten oder surfen? Darf ich dafür den dienstlichen PC benutzen? Was ist, wenn ich mich in meiner Freizeit in Netzwerken kritisch über meinen Chef äußere? Auch die Frage, welche politischen Symbole und Äußerungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, stellt sich oft, sagt Rechtsanwalt Sven Staude. Geschädigte können auf Unterlassung, Schadenersatz oder Schmerzensgeld pochen.

Um all diese Themen geht es beim Ratgeberabend "Alles, was Recht ist" von Rheinischer Post, Landgericht und Anwaltverein am Dienstag, 30. Mai, im Schwurgerichtssaal des Landgerichts an der Hohenzollernstraße 157. Drei Referenten zeigen ab 19 Uhr auf, wo die strafrechtlichen Zonen der Nutzung sozialer Netzwerke sind und welche rechtlichen Folgen sowie Möglichkeiten es gibt, seine Rechte durchzusetzen.

Nach der Einführung durch Landgerichtspräsidentin Annette Lehmberg und Michael Rost, Vorsitzender des Anwaltvereins, wird Rechtsanwalt Sven Staude das Thema Soziale Medien aus der anwaltlichen Beratungsperspektive beleuchten. Den Schwerpunkt wird er auf die Frage legen, wie sich bei unerwünschten Postings oder anderen Inhalten Unterlassungsansprüche durchsetzen lassen. Ein weiterer Aspekt werden mögliche Schadenersatzansprüche und die Risiken bei Verwendung von Bildern, an denen Dritte Rechte haben, sein.

Als zweiter Referent wird anschließend Richter Wolfgang Stock auf die arbeitsrechtlichen Seiten der Nutzung Sozialer Netzwerke eingehen. Er wird darstellen, welche Konsequenzen beispielsweise Posts über den Arbeitgeber, politische Äußerungen oder Ähnliches in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis haben können. Dabei wird sowohl die Perspektive von Arbeitnehmern als die auch von Arbeitgebern beleuchtet.

In der dritten Runde schließlich wird Staatsanwältin Daniela Zweigle die zunehmende strafrechtliche Relevanz Sozialer Medien beleuchten. Sie wird die in Betracht kommenden Formen der Strafbarkeit - etwa Mobbing, Erpressung oder politische Straftaten - und die daraus drohenden rechtlichen Konsequenzen erörtern.

Das Publikum hat ausreichend Gelegenheit, Fragen zu dem Thema zu stellen. Moderiert von der Rheinischen Post ist im Anschluss an die drei Vorträge eine Fragerunde eingeplant. Danach, gegen 20.30 Uhr, gibt es außerdem die Möglichkeit, in lockerem Rahmen bei Getränken miteinander ins Gespräch zu kommen.

(dr)
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