Mönchengladbach Rechtsprechung zum Anfassen

Mönchengladbach · Im Gericht stellten Juristen für RP-Leser in der Reihe "Alles was Recht ist" einen Prozess nach - wie im richtigen Leben.

 Michael Rost, Vorsitzender des Anwaltvereins (li.), Moderator und Richter Lothar Beckers und Landgericht-Präsidentin Annette Lehmberg ließen sich den "Schauprozess" nicht entgehen.

Michael Rost, Vorsitzender des Anwaltvereins (li.), Moderator und Richter Lothar Beckers und Landgericht-Präsidentin Annette Lehmberg ließen sich den "Schauprozess" nicht entgehen.

Foto: Detlef Ilgner

Am Schluss waren die Zuschauer im Gerichtssaal geteilter Meinung: Den einen reichten die Beweise nicht aus, um den Angeklagten zu verurteilen, die anderen sprachen sich für eine Bewährungsstrafe aus. Vielen war das geforderte Schmerzensgeld zu niedrig. Das Urteil, das Richter Helmut Hinz und seine beiden Schöffen schließlich verkündeten, lautete: ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, und 5000 Euro Schmerzensgeld für den Nebenkläger. Damit ging der Prozess, der im positiven Sinn ein Schauprozess war, zu Ende.

Einblick in die Arbeitsweise der Justiz versprach die Prozess-Simulation, zu der zahlreiche RP-Leser in den Großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mönchengladbach gekommen waren. Juristen stellten einen Fall nach und übernahmen dabei zum Teil die Rollen, die sie auch im wirklichen Leben spielen, also Anwalt, Richter oder Staatsanwalt. Aber auch die Rollen des Angeklagten, des Nebenklägers oder der Zeugen wurden von jungen Richtern übernommen, die sie mit viel schauspielerischem Talent und Humor verkörperten.

Zu Beginn wurde erst mal der Angeklagte vorgeführt. Er war - so wollte es das Drehbuch, das die Juristen erstellt hatten - zum ersten Termin nicht erschienen und wurde deshalb diesmal in U-Haft genommen und dann in den Gerichtssaal gebracht. Ihm stand sein Anwalt zur Seite. Der Tatvorwurf: Der Angeklagte, ein junger Maler- und Lackierergeselle, hat beim Neuwerker Schützenfest mit einem Bierkrug auf einen anderen Mann eingeschlagen und damit unter anderem eine bleibende Narbe im Gesicht des Opfers verursacht. Der Staatsanwalt klagt ihn wegen schwerer Körperverletzung an. Das Opfer als Nebenkläger fordert zudem noch 5000 Euro Schmerzensgeld.

Während des Prozesses wurde es schwierig: Die Zeugen konnten sich nicht erinnern, machten zum Teil widersprüchliche Aussagen. Der Nebenkläger hatte eine Erinnerungslücke, der Angeklagte erklärte, er habe sich mit dem Bierkrug nur verteidigt - eine Notwehrsituation also. Richter Hinz leitete die Befragung, machte sich geduldig ein Bild vom Tathergang. Wie viel Alkohol war im Spiel? Wer hat was gesehen? Welche Rolle hat die Freundin des Nebenklägers gespielt? Gab es eine Schlagbewegung? Wie verläuft die Narbe (kunstvoll ins Gesicht des Nebenklägers geschminkt und noch in der letzten Zuschauerreihe erkennbar)? Hin und wieder unterbrach Lothar Beckers, Moderator und im richtigen Leben Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer, den Ablauf des Prozesses, erläuterte die Hintergründe und erklärte zum Beispiel die Vorzüge des Adhäsionsverfahrens, das heißt, der Möglichkeit, die Schmerzensgeldfrage im Strafprozess und nicht wie oft üblich im Zivilprozess zu klären. Schließlich plädierte der Anwalt auf Freispruch, der Staatsanwalt forderte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung, ein Anti-Aggressionstraining und eine Suchtberatung.

Während sich das Gericht zur Beratung zurückzog, hatten die Zuschauer das Wort. Sie hatten den Prozess aufmerksam verfolgt, bewerteten die Zeugenaussagen unterschiedlich und kamen dementsprechend zu unterschiedlichen Urteilen. Richter Hinz und die Schöffen schlossen sich in ihrem juristisch fundierten Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft an. Sie stützten sich dabei nicht nur auf die Zeugenaussagen, sondern auch auf den Augenschein, nämlich die Narbe, deren Verlauf nicht mit einer Abwehrbewegung in Überstimmung zu bringen sei. Die Strafe wurde auch deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte seine Arbeitsstelle nicht verlieren solle, schon allein, damit er das Schmerzensgeld zahlen kann.

Pragmatisch-menschliches Ende einer gelungenen Prozess-Simulation, die die Arbeit der Justiz transparent und verständlich machte.

(RP)
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