Mönchengladbach Reiners: "Dieselfahrverbote lösen das Problem nicht"

Mönchengladbach · Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) hat sich gegen die Einführung von Dieselfahrverboten durch die Städte ausgesprochen. Reiners sagte am Rande der Präsidiumssitzung des Städtetags: "Wir werden vonseiten der Stadt keine Diesel-Fahrverbote vorschlagen. Es kann nicht sein, dass nun die Kommunen den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Streckenfahrverbote lösen das Problem nicht, sie verlagern das Problem."

Fahrverbote seien überdies nicht zu kontrollieren: "Eingriffe in den fließenden Verkehr sind Sache der Polizei, nicht der Stadt. Und selbst parkende Fahrzeuge sind ohne einen Blick in den Fahrzeugschein nicht zu kontrollieren." Vielmehr müsse der Druck auf die Hersteller deutlich erhöht werden, um Umbauten der betroffenen Fahrzeuge durchzusetzen.

Mönchengladbach gehört zu den Städten, die an einer Stelle, nämlich an der Aachener Straße, den zugelassenen Jahresmittelwert um mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreiten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte diesen Städten mit Klage gedroht, falls sie kein Fahrverbot für dreckige Dieselmotoren einführen. Für das Jahr 2017 liegen bisher noch keine Messerwerte vor. Die werden für April erwartet.

Sollten die Werte erneut zu hoch sein, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Bezirksregierung Düsseldorf den Druck auf Mönchengladbach erhöht und eine Anpassung des Luftreinhalteplans einfordert. Und darin dürfen seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge aufgenommen sein.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Jochen Klenner betonte, man habe gute Chancen, Fahrverbote in Mönchengladbach zu verhindern. "Wir müssen mit klügeren und zielgerichteteren Maßnahmen, die weniger in die Rechte der Bürger eingreifen, den Schadstoffausstoß reduzieren." Man könne private Autofahrer und die Wirtschaft nicht einfach aussperren: "Ich bezweifle die Verhältnismäßigkeit."

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein forderte die Stadt auf, ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen zu berücksichtigen, falls es zu kurzfristigen Fahrverboten komme. "Das Urteil verdeutlich, dass Dieselfahrverbote nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht kommen dürfen", sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz.

Da gewerblich zugelassene Pkw zu zwei Dritteln und Nutzfahrzeuge fast ausschließlich mit Dieselmotoren betrieben werden, wären Unternehmen besonders stark von Fahrverboten betroffen.

(angr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort