Mönchengladbach Reiners macht bei Pension Abstriche

Mönchengladbach · Der CDU-Oberbürgermeister verzichtet darauf, sich vier Jahre als Redakteur der Rheinischen Post auf die Pension anrechnen zu lassen. Mit diesem Kompromiss-Vorschlag machte er den Ratsmitgliedern die Entscheidung leichter.

Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) verzichtet bei der Aufstockung seiner Pension auf vier Jahre. Das ist die Zeit, die ihm aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Redakteur der Rheinischen Post auf sein Ruhestandsgehalt angerechnet werden könnte. Dies bot Reiners gestern Abend im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung als Kompromiss an. Mit diesem Vorschlag hat er es Gladbachs Politikern leichter gemacht, seiner Pensions-Aufstockung zuzustimmen. Am Ende votierten nur die Linken dagegen, Teile der Grünen und das fraktionslose Ratsmitglied Hans Werner Schoutz (früher AfD) enthielten sich der Stimme. Mit dem Verzicht auf die vier Jahre verringert sich Reiners' Pension um mehr als sieben Prozent auf knapp unter 6000 Euro.

Die Pensionsansprüche von OB Reiners waren in den vergangenen Tagen ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Ihm stehen, sollte er 2020 nach Ablauf seiner Wahlzeit nicht noch einmal antreten oder bei einer neuen Kandidatur nicht wiedergewählt werden, auf jeden Fall 35 Prozent seines letzten Grundgehalts zu. Das bedeutet: Er erhält auf jeden Fall rund 4000 Euro monatlich - und das bis zum Lebensende.

Das Beamtenversorgungsgesetz des Landes sieht außerdem ausdrücklich vor, dass Arbeitnehmer, die hauptberuflich in Fraktionen gearbeitet haben, sich diese Zeit auch auf die Pensionsansprüche anrechnen lassen können. Reiners war fast 16 Jahre CDU-Fraktionsgeschäftsführer. Allerdings wird diese Zeit nicht automatisch anerkannt. Der Rat muss dies absegnen. Und das gilt auch für die Zeit, als Reiners Sport und Geografie auf Lehramt studiert hat: Die Hochschulzeit darf laut Gesetz berücksichtigt werden - mit maximal 855 Tagen.

Vielen bitter aufgestoßen war ein Passus in der Vorlage, in der es hieß: "Die während seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Redakteur der Rheinischen Post erworbenen Fachkenntnisse sind für die Wahrnehmung des Amtes des Oberbürgermeisters förderlich." Bei der ursprünglichen Pensionsberechnung wurden aus der RP-Zeit von Reiners nur vier Jahre zugrundegelegt - obwohl er wesentlich länger Redakteur bei der Rheinischen Post war. Streng genommen umfasst die Zeit von 855 Tagen nicht nur die Studienzeit, sondern kann sich auch auf eine berufliche Tätigkeit beziehen.

Reiners war gestern Abend erleichtert: "Ich bin froh, dass dieses Thema vom Tisch ist."

(RP)
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