Kolumne Denkanstoß Religionen dürfen Politik nicht bestimmen

Mönchengladbach · Unser Autor fordert die Besinnung auf das Grundgesetz und die besondere Beachtung von Artikel 1.

 In Artikel 1 des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

In Artikel 1 des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Foto: Jens Kalaene

"Zu Deutschland gehören Juden und Christen, Muslime und Hindhus, Buddhisten, Pantheisten und Atheisten!" Das bedeutet: Zu Deutschland gehören Menschen gleich welcher Religion, Weltanschauung, Hautfarbe, nationaler Herkunft oder sexueller Orientierung. In unserem Land sind alle Menschen gleich. Sie sollen aber auch von uns allen gleich geachtet werden. Keine Religion, Weltanschauung oder politische Meinung soll in unserem Land die anderen beherrschen. Wir können nur dann in der bunten Vielfalt unserer unterschiedlichen Religionen und Herkunft und unserer oftmals stark divergierenden weltanschaulichen und politischen Meinungen friedlich miteinander leben, wenn wir uns gegenseitig achten und trotz unterschiedlicher Anschauungen tolerieren.

Die gemeinsame tragfähige Basis unseres friedlichen Zusammenlebens ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Grundgesetz, das uns gemeinsam trägt, müssen auch wir alle gemeinsam tragen, das heißt, wir müssen es kennen, verinnerlichen, es uns zu eigen machen und jederzeit dazu bereit sein, es gegen alle Angriffe von innen und außen zu verteidigen. Die politischen Parteien streiten in guter demokratischer Praxis um den jeweils richtigen und gangbaren politischen Weg, denn Politik ist die Kunst des Machbaren und Möglichen. Die Religionen jedoch müssen sich davor hüten, die Politik bestimmen zu wollen.

Sie sollen zwar notwendige ethische Impulse aus ihrem jeweiligen religiösen Erkenntnishorizont in die öffentliche Diskussion miteinfließen lassen, aber in dem Moment, in dem Religionen sich anmaßen, die Politik in einem Maße beherrschen zu wollen, dass sie die politische Richtung federführend bestimmen, überschreiten sie eindeutig ihre Kompetenzen.

Die Religion gehört zu den unveräußerlichen Rechten der Menschen und muss frei und ungehindert ausgeübt werden können, solange sie sich wirklich auf den religiösen Bereich beschränkt und sich nicht anmaßt, politische Strukturen zu bestimmen - hier gilt eine ganz klare Grenzziehung. Die Freiheit der Religionsausübung, wie sie im Grundgesetz garantiert ist, bezieht sich daher auch nur auf den eng eingegrenzten religiösen Bereich, beinhaltet aber nicht die Freiheit zur Ausweitung religiöser Ansprüche auf politische und gesellschaftliche Strukturen. Dies gilt es immer wieder deutlich zu machen, um Missverständnissen vorzubeugen.

Auf dieser von uns allen gemeinsam anerkannten Grundlage können die unterschiedlichen Religionen in unserem Lande friedlich miteinander und nebeneinander leben, wenn sie sich in unsere vorgegebenen verfassungsmäßigen Strukturen einbinden lassen und dazu bereit sind, diese auch selbst zu verinnerlichen und mit Leben zu erfüllen. Wir alle können dabei mithelfen, wenn wir selbst jederzeit dazu bereit sind, den Artikel 1 des Grundgesetzes mit Leben zu erfüllen und die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen.

Dazu gehört auch, dass wir immer dann, wenn wir es selbst miterleben, wie Menschen in unwürdiger Weise wegen ihrer Religion, ihrer Hautfarbe oder ihrer sexuellen Orientierung von anderen beschimpft oder verunglimpft werden, dies nicht als Bagatellfall unbeachtet lassen und schweigen, sondern entweder sofort den Mund aufmachen oder - wenn das aus bestimmten Gründen nicht möglich ist - umgehend bei den Behörden zur Anzeige bringen. Die eklatante verbale Verletzung des Artikels 1 unseres Grundgesetzes, die leider in unserem Land immer wieder zu beobachten ist, darf von uns nicht länger toleriert werden, sondern muss von uns sehr ernst genommen werden als Angriff auf die Würde aller Menschen in unserem Land.

DER AUTOR IST EVANGELISCHER PFARRER IM RUHESTAND.

(RP)
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