Mönchengladbach Prozessauftakt im Reme-Mord: Angeklagter gilt als schizophren

Mönchengladbach · Wegen des heimtückischen Mordes an seinem 17-jährigen Freund steht ein vorbestrafter Gewalttäter seit Montag in Mönchengladbach vor Gericht. Nach Gerichtsangaben leidet der 21-jährige Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.

 Nach dem Tod des 17-Jährigen stellten Freunde Kerzen am Tatort auf.

Nach dem Tod des 17-Jährigen stellten Freunde Kerzen am Tatort auf.

Foto: hpr

Zahlreiche Fotografen warteten im Schwurgerichtssaal des Mönchengladbacher Landgerichts vergeblich auf den Beschuldigten, der sich wegen heimtückischen Mordes im Zustand der Schuldunfähigkeit vor der Ersten Großen Jugendkammer verantworten muss. Der Mönchengladbacher, der am 31. Januar seinen besten Freund (17) mit einem Steakmesser getötet haben soll, nahm den Platz hinter seinem Verteidiger erst ein, als die beeindruckenden Filmgeräte wieder verschwunden waren.

Am Montag verlas die Staatsanwältin zunächst die Antragsschrift. In trockenen Sätzen wurde im Gerichtssaal bekannt, dass der 21-Jährige an dem Tattag im Januar sein späteres Opfer auf dem Weg zu einem leerstehenden Gebäude auf dem ehemaligen Militärgelände in Lürrip begleitete. In der Vergangenheit sollen sich die beiden dort des Öfteren mit ihrer Clique getroffen haben. Am 31. Januar soll der 21-Jährige damals plötzlich hinter dem Jüngeren zurückgeblieben sein und dann unvermittelt mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von elf Zentimetern in den Rücken des Freundes gestochen haben.

Im Saal wurde es noch stiller, als die Staatsanwältin die letzten Sätze verlas. Als sich das Opfer umdrehte, soll der 21-Jährige noch 30-mal in Kopf, Hals und Rücken des Opfers gestochen haben. Der 17-Jährige starb an den schweren Verletzungen.

Polizei-Großeinsatz nach Leichenfund in Mönchengladbach
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Danach wurde auch bekannt, dass es sich bei diesem tragischen Fall nicht um einen üblichen Prozess handelt, sondern um ein Antragsverfahren. Der Messerstecher soll die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, weil er nach dem Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Deshalb geht es in diesem Verfahren am Ende auch nicht um ein Urteil, sondern um die mögliche Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Insgesamt fünf Verhandlungstage hat die Erste Große Jugendkammer bis jetzt angesetzt. DNA-Spuren am Tatort sollen den 21-Jährigen überführt haben. Neun Tage später wurde der junge Mann als mutmaßlicher Täter im Haus seiner Eltern festgenommen. "Mein Mandant wird das nächste Mal sowohl zur Tat als auch zur Person aussagen", versprach dessen Verteidiger.

Reme-Mord in Mönchengladbach: Polizei zeigt Tatwaffe
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Ob der Verteidiger dann selbst eine Erklärung abgeben würde, oder ob der schüchtern wirkende Beschuldigte selbst sprechen würde, konnte der Anwalt allerdings noch nicht sagen. Kaum vernehmbar sprach der jünger wirkende Mönchengladbacher von Problemen, die er habe, wenn er sich in aller Öffentlichkeit öffnen solle. Einfühlsam versuchte der Kammervorsitzende Lothar Beckers den jungen Mann zu einer eigenen Aussage zu bewegen.

(RP)
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