Mönchengladbach Reme-Mord: Verhandlung beginnt am 27. Juli

Mönchengladbach · Heimtückischer Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit - so lautet der Tatvorwurf gegen einen 20-jährigen Mönchengladbacher, der ab 27. Juli vor Gericht steht. Der junge Mann hatte am 31. Januar seinen Freund mit einem elf Zentimeter langen Steakmesser getötet.

Reme-Mord in Mönchengladbach: Polizei zeigt Tatwaffe
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Zuerst soll er sein Opfer in den Rücken gestochen haben, als es sich umdrehte, schnitt und stach der Beschuldigte weitere 30-mal in Brust, Hals, Kopf und Rücken, heißt es in der Antragsschrift. Dabei soll er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt haben.

Nach dem Tod des 17-Jährigen stellten Freunde Kerzen am Tatort auf.

Nach dem Tod des 17-Jährigen stellten Freunde Kerzen am Tatort auf.

Foto: hpr

Des Mordes angeklagt ist der 20-Jährige dennoch nicht. In der Verhandlung wird es um seine Sicherungsverwahrung gehen. Denn der Beschuldigte soll unter einer paranoiden Schizophrenie leiden. Schon während eines früheren Gefängnisaufenthaltes hatte der 20-Jährige Auffälligkeiten gezeigt. Deshalb wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wo sich der 20-Jährige auch zurzeit befindet, in Betracht gezogen.

DNA-Spuren am Tatort hatten den 20-Jährigen überführt: Neun Tage nach einem Leichenfund auf dem Reme-Gelände wurde er als mutmaßlicher Mörder im Haus seiner Eltern festgenommen. Warum der junge Mann, der bei der Polizei als Intensivtäter geführt wurde, seinen besten Freund (17) umbrachte, ist bis jetzt ungeklärt und wird es vielleicht auch bleiben.

Polizei-Großeinsatz nach Leichenfund in Mönchengladbach
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Er und sein späteres Opfer waren gerade auf dem Weg zu einem leerstehenden Gebäude auf dem ehemaligen Militärgelände in Lürrip. Schon häufiger hatten sich die beiden dort mit ihrer Clique zum "Chillen" getroffen. Der 20-Jährige ließ den Jüngeren plötzlich vorgehen und stach dann unvermittelt zu. Der 17-Jährige war relativ schnell handlungsunfähig, brach zusammen und starb, weil er innerlich verblutete.

Fünf Verhandlungstage sind bis jetzt bei der Großen Jugendkammer angesetzt. Am ersten Tag soll nur die Antragsschrift verlesen werden.

(RP)
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