Urteil in Mönchengladbach Rentner zu lebenslanger Haft wegen Sexualmordes verurteilt

Im Fall der zu Tode misshandelten 55-jährigen Frau aus Wickrath hat das Landgericht Mönchengladbach am Mittwoch das Urteil gesprochen. Der Angeklagte muss wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs an seiner Lebensgefährtin lebenslang in Haft.

 Der Angeklagte B. wartet auf den Beginn des wohl letzten Prozesstages.

Der Angeklagte B. wartet auf den Beginn des wohl letzten Prozesstages.

Foto: Sabine Kricke

In einem hellen, karierten Hemd und Jeans verfolgte der 68-jährige Angeklagte B. fast regungslos den letzten Tag im Wickrather Sexualmord-Prozess. Am Mittag wurde er vom Landgericht in Mönchengladbach zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person mit Todesfolge verurteilt. Er hatte seine Lebensgefährtin zu Tode misshandelt.

Der Richter kam damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach und wertete die Tat als Tötung mit Vorsatz. Nach der Urteilsverkündung stellte er die Frage in den Raum, ob man die Frau töten könne, die man liebt. Der Verurteilte hatte in seinen Ausführungen zuvor immer Wert darauf gelegt, dass er die verstorbene 55-Jährige geliebt habe und sie habe heiraten wollen. Laut dem Richter habe er jedoch während der Tatausführung die Tatsache, dass er sein Opfer liebt, "hinten angestellt oder gänzlich außer Acht gestellt". Ihm sei es nur um die Befriedigung seiner Lust gegangen. Er habe die Frau wie eine "Gummipuppe" behandelt. Der Verurteilte muss außerdem die Prozesskosten, zivilrechtliche Ansprüche der Nebenklage sowie Schmerzensgeld in Höhe von 3500 Euro an die Tochter zahlen.

Ausführlich begründete Staatsanwalt Kluck vor der Urteilsverkündung das von ihm geforderte Strafmaß: "Der Angeklagte hatte an dem Abend beschlossen, an Frau P. sexuelle Handlungen vorzunehmen." Obwohl der 68-Jährige gemerkt habe, dass er die Frau dabei verletzte, habe er weiter gemacht.

Bis zu 60 Mal auf Opfer eingeschlagen

Die Tat ereignete sich an einem Sonntagabend in einem Stadtteil von Mönchengladbach. B. war zuvor mit seiner 55-jährigen Lebensgefährtin in einem benachbarten Lokal. Dort habe die Frau laut mehrerer Zeugen viel Alkohol getrunken und sei später erheblich betrunken gewesen. Der Bruder des Opfers habe dem Angeklagten geholfen, die 55-Jährige in dessen Wohnung zu bringen. Eine spätere Obduktion ergab, dass das Opfer 3,79 Promille Alkohol im Blut hatte.

Als beide zurück in B.s Wohnung waren, soll der 68-Jährige die Frau schwer sexuell missbraucht und brutal geschlagen haben. Am nächsten Morgen rief er den Notarzt an und gab an, dass er seine Lebensgefährtin leblos in einem Bett vor dem Schlafzimmer vorgefunden habe. Die Aufnahme des Notrufs wurde während der Verhandlung im Gericht vorgespielt.

Laut dem Staatsanwalt hatte der Angeklagte während des Prozesses ausgesagt, dass er wisse, dass er für den Tod der 55-Jährigen verantwortlich sei. Jedoch sei er bei den sexuellen Handlungen "sehr vorsichtig gewesen". Laut Kluck hatte der Angeklagte bei seiner Vernehmung bei der Polizei jedoch angegeben, dass ihn das Blut der Verletzungen vermutlich zusätzlich erregt habe. Rund 50 bis 60 Mal habe er auf den Körper der Frau mit verschiedenen Gegenständen eingeschlagen. Er habe die Situation "erkannt und trotzdem weitergemacht."

"Der Angeklagte nahm die Tat billigend in Kauf, was bedeutet, dass er vorsätzlich gehandelt hat", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer abschließend. Er forderte lebenslange Haft wegen Mordes zur Befriedigung des sexuellen Geschlechtstriebes und wegen des sexuellen Missbrauchs einer hilflosen Person mit Todesfolge.

"Urteil wird nicht letztes Wort sein"

Die Tochter der getöteten 55-Jährigen tritt in dem Fall als Nebenklägerin auf. Ihre Anwältin schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft größtenteils an. "Er hat die Tat vorsätzlich begangen, daran gibt es keine Zweifel", sagte die Anwältin. Das Zimmer, in dem er die Tat vollzogen habe, sei "ein einziges Blutbad" gewesen.

Der Verteidiger des Angeklagten hielt sich in seiner Ansprache hingegen sehr kurz: "Wenn Sie wirklich denken, dass Herr B. seine Frau, die er heiraten wollte, töten wollte, dann irren Sie", sagte er. "Wir haben versucht, Sie zu überzeugen. Ich kann Sie aber nicht mehr überzeugen", sagte er abschließend. Der Anwalt deutete jedoch an: "Das Urteil, dass in diesem Fall gesprochen wird, wird nicht das letzte Wort darin sein". Er kündigte nach der Verurteilung an, in Revision zu gehen.

Zuvor wurden mehrere Anträge der Verteidigung vom Gericht abgelehnt. Unter anderem ging die Verteidigung davon aus, dass auch ein Halswirbelbruch Ursache für den Tod der 55-Jährigen gewesen sein könnte. Laut dem Vorsitzenden Richter Beckers seien die Gutachten der zwei Rechtsmediziner jedoch eindeutig gewesen. Demnach komme ein Halswirbelbruch nicht als Todesursache in Frage. Zudem seien die Rechtsmediziner "ohne jede Hypothese" an die Obduktion herangegangen. Laut Verteidigung seien sie damals voreingenommen gewesen.

Grundlage für das nun gesprochene Urteil seien unter anderem die Aussage des Angeklagten bei der Polizei gewesen hieß es in der Begründung des Richters.

(skr)
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