Mönchengladbach Rollstuhlfahrer wegen Kiffer-Partys verurteilt

Mönchengladbach · "Das war der größte Fehler in meinem Leben", beteuerte der Angeklagte (29) gestern vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht.

Der Staatsanwalt warf dem 29-Jährigen vor, sich mit Hilfe eines inzwischen 17-Jährigen Ende 2015 und 2016 Marihuana verschafft zu haben. Zusammen mit den minderjährigen Freunden des Marihuana-Käufers wurde dann in der Wohnung des Rollstuhlfahrers gemeinsam gekifft.

Und das ist strafbar. Erwachsene, die über 21 Jahre alt sind, dürfen Drogen weder an Minderjährige abgeben noch ihnen überlassen. Den inzwischen 17-jährigen Schüler habe er im Krankenhaus kennengelernt, so der Angeklagte. Der Schüler, der damals aus einer Wohngruppe kam, habe ihn zu Hause besucht. Der 29-Jährige zeigte sich geständig. Er habe dem Jungen Geld gegeben. Der habe die Drogen besorgt und auch Minderjährige aus der Wohngruppe mitgebracht. "Ich wollte Kontakte zu Menschen. Ich war sehr einsam und war sehr froh, dass ich jemanden zum Reden hatte", sagte der Rollstuhlfahrer. Auch der Schüler, der zur Tatzeit erst 15 Jahre alt war, beantwortete die Fragen der Richterin bereitwillig. Sein Verfahren ist inzwischen eingestellt.

Sowohl der Angeklagte als auch der Schüler hatten während der polizeilichen Ermittlungen ausgesagt. Der 17-Jährige erklärte: "Der Angeklagte war mein Freund." Er gab Drogenerfahrungen zu. Ebenso bereitwillig gestand er auch ein, dass auch manchmal minderjährige Mädchen an den Kiffer-Partys teilgenommen hätten. Ein 46-jähriger Schwalmtaler, der als Erzieher die Wohngruppe betreute, hatte am Ende dafür gesorgt, dass Anzeige erstattet und ermittelt wurde. Die Taten wurden gestern als minder schwere Fälle gewertet.

Das Schöffengericht verurteilte den Rollstuhlfahrer wegen gemeinschaftlichen Drogenerwerbs in fünf Fällen und Überlassens von Drogen an Minderjährige sowie Konsums von Cannabis in zehn Fällen zu einer zweijährigen Haftstrafe mit Bewährung. Er muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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