Mönchengladbach RP-Ratgeberabend zum Thema Patchworkfamilien

Mönchengladbach · Am Mittwoch, 19. November, dreht sich im Landgericht alles um Sorgerecht, Unterhaltszahlungen sowie das Erben und Vererben in Stieffamilien. Drei Experten stehen bei "Alles was Recht ist" im Schwurgerichtssaal Rede und Antwort.

 Am Mittwoch, 19. November, dreht sich im Landgericht alles um Sorgerecht, Unterhaltszahlungen sowie das Erben und Vererben in Stieffamilien.

Am Mittwoch, 19. November, dreht sich im Landgericht alles um Sorgerecht, Unterhaltszahlungen sowie das Erben und Vererben in Stieffamilien.

Foto: dpa

Woran orientiert sich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts - am Lebensstandard des leiblichen, aber nicht mehr zur Familie gehörenden Vaters, oder an dem der Familie inklusive "neuem" Vater? Welche Dinge, etwa hinsichtlich schulischer Belange, darf der Stiefvater entscheiden, wenn die leibliche Mutter durch einen Krankenhausaufenthalt außer Gefecht ist?

Was, wenn der leibliche und der Stiefvater verschiedene Ansichten über die richtige Ernährung des Kindes haben? Und wie funktionieren eigentlich das Erben und Vererben innerhalb einer so genannten Patchworkfamilie? Um Fragen wie diese geht es beim nächsten Ratgeberabend "Alles was Recht ist" von Rheinischer Post, Anwaltverein und Landgericht am Mittwoch, 19. November.

Ab 19 Uhr dreht sich dann im Schwurgerichtssaal des Landgerichts an der Hohenzollernstraße alles um das rechtlich immens komplexe Thema "Patchworkfamilien", also Lebensformen, bei denen mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht hat.

Deren Anteil und damit Bedeutung hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen - Mitte der 90er Jahre waren laut Statistischem Bundesamt noch 81 Prozent aller Eltern verheiratet, mittlerweile sind es nur noch 70 Prozent. 20 Prozent sind alleinerziehend, zehn Prozent leben in nichtehelichen (oder gleichgeschlechtlichen) Partnerschaften. Tendenz steigend.

Drei Referenten haben die Mitveranstalter - Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Anwaltverein sowie Notare des Landgerichtsbezirks - für den Abend gewinnen können. So berichtet Dr. Falko Mielke, Richter am Amtsgericht, aus der täglichen Praxis zu den Themenbereichen Sorgerecht, Unterhalt und Umgangsrecht. "Mit ein wenig Information kann man schon ein Gefühl von Rechtsunsicherheit nehmen", sagt Mielke.

Notar Dr. Stefan Heimsoeth wiederum setzt sich in seinem Vortrag mit dem Themenkomplex Erben und Vererben auseinander - etwa mit der Frage, wie im Testament Vermögenswerte zu behandeln sind, die in unterschiedlichen Lebensphasen gebildet wurden. "Der Klassiker vor Gericht ist die Konstellation ,Kinder aus erster Ehe gegen zweiten Ehepartner'", sagt Heimsoeth.

Und im Beitrag von Rechtsanwalt Dieter Kampmann geht es spezifisch um Sorgerechtsansprüche. Im Anschluss an die von RP-Redaktionsleiter Ralf Jüngermann moderierte Diskussion besteht bei einem Umtrunk die Möglichkeit zu Einzelgesprächen.

Klar ist von vornherein: Jeder Fall ist höchst individuell und kann juristisch spitzfindig sein. Welches Erbmodell man etwa wählt, sollte Ergebnis eingehender persönlicher Beratung sein. Aber da die Konstellation der Patchworkfamilie bedeutsamer geworden ist und rechtliche Auseinandersetzungen mit etlichen Jahren Verzug auftreten, werde der Themenbereich die Gerichte künftig eher noch mehr beschäftigen als bisher, sagt Dr. Annette Lehmberg, Präsidentin des Landgerichts.

Da die Zahl der Plätze im Landgericht begrenzt ist, wird um Anmeldung bis 12. November gebeten. E-Mail: aktionen.mg@rheinische-post.de (Stichwort "Alles was Recht ist"), Fax: 02161 244269, Post: Rheinische Post, Redaktion, Lüpertzender Straße 161, 41061 Mönchengladbach. Bitte geben Sie die Zahl der benötigten Plätze an sowie eine Telefonnummer. Der Eintritt ist frei.

(RP)
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