Mönchengladbach Schadenersatz für Bandido-Ehefrau nach SEK-Einsatz

Mönchengladbach · Weil bei einem SEK-Einsatz nach einer Massenschlägerei von Rockern in Mönchengladbach Schäden entstanden, muss das Land Nordrhein-Westfalen der Frau eines Bandido-Mitglieds 4000 Euro zahlen. Auf diesen Vergleich, der gestern rechtskräftig geworden ist, haben sich die Parteien in einem Zivilstreit vor dem Bonner Landgericht geeinigt. Bei der Durchsuchung im Juli 2012 hatte ein Spezialeinsatzkommando (SEK) auf dem Anwesen eines Bandidos aus Eitdorf einiges zerstört. Die Ehefrau des Rockers, der das Haus gehört, verklagte das Land auf 17 000 Euro. Auf der Liste der Schäden standen unter anderem ein doppelflügiges Eingangstor, eine Überwachungsanlage mit 26 Kameras, verdreckte Teppiche sowie eine Hundehütte im Wert von 49,90 Euro.

Hintergrund des SEK-Einsatzes war die Massenschlägerei in der Gladbacher Altstadt.

Hintergrund des SEK-Einsatzes war die Massenschlägerei in der Gladbacher Altstadt.

Foto: Titz

Die Spezialkräfte hatten die Kiste sofort demoliert, als sie Hundegebell hörten. Das aber kam - wie sich herausstellte - vom Band. Hintergrund der SEK-Razzia war eine Massenschlägerei in Mönchengladbach im Januar 2012 zwischen verfeindeten Rockerbanden, bei der zwei Menschen lebensgefährlich verletzt wurden. Der Eitorfer Bandido stand damals unter dem dringenden Verdacht, daran beteiligt gewesen zu sein. Das Verfahren wurde später eingestellt.

(LNW)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort