Mönchengladbach Schallschutzfenster-Programm: Hier gibt's Zuschüsse

Mönchengladbach · Im Rahmen des städtischen Programms "Schallschutzfenster" können Eigentümer bestimmter lärmbelasteter Gebäude einen Zuschuss zum Einbau von Schallschutzfenstern erhalten. Anspruch darauf haben Bewohner, deren Häuser an Straßen stehen, wo der Lärmpegel 70 Dezibel am Tag und/oder 60 Dezibel in der Nacht überschreitet: Aachener Straße (von Autobahnanschlussstelle MG-Holt bis Hittastraße); Bahnstraße; Blumenberger Straße; Burggrafenstraße; Dohler Straße; Erzbergerstraße; Friedrich-Ebert-Straße; Gartenstraße; Grevenbroicher Straße; Hittastraße; Limitenstraße; Rheydter Straße; Speicker Straße (von Luisen- bis Hittastraße); Theodor-Heuss-Straße).

Im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Verkehrsplanung, können sich Bürger über das Förderprogramm und die möglichen Zuschüsse informieren. Anfragen sind unter der Nummer 02161 258584 und per E-Mail an schallschutzfoerderung@moenchengladbach.de möglich.

Der Rat der Stadt hatte im April 2015 die Einführung eines städtischen Schallschutzfenster-Programms beschlossen. Antragsberechtigte sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte. Die maßgeblichen Hausbeurteilungspegel werden von der Stadtverwaltung regelmäßig aktualisiert und können in der Abteilung Verkehrsplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Planung erfragt werden.

Bearbeitet werden Anträge nur für Häuser, deren Baugenehmigung vor dem 1. April 1974 erteilt worden ist. Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass vor der Bewilligung nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen werden darf. Gefördert wird der erstmalige Einbau schalldämmender Fenster und Balkontüren (ab Fensterklasse 4) in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern und Wohnküchen. In Schlaf- und Kinderzimmern wird zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.

(RP)
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