Mönchengladbach Schläger meidet nun Alkohol und Altstadt

Mönchengladbach · Wegen Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall in gefährlicher Form, hat das Mönchengladbacher Jugendschöffengericht gestern einen 22-jährigen Mann zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Bereits im Dezember 2016 hatte sich der Angeklagte eine Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung und zwei Wochen Dauerarrest eingehandelt. Diese Strafe wurde gestern in das neue Urteil einbezogen. Diese Entscheidung ermöglicht es dem jungen Mann, der bisher immer nur als brutaler Schläger aufgefallen war, am 1. Oktober eine Ausbildung als Dachdecker zu beginnen. In der Vergangenheit war er zweimal aus einer Lehrstelle rausgeflogen und musste sich mit 400-Euro-Jobs begnügen.

Bewährung gab es jetzt noch einmal, weil der Angeklagte sich diesmal sofort geständig gezeigt und sich entschuldigt hatte. Inzwischen meide er die Altstadt und den Alkohol. Aber bevor sich der werdende Vater zu dieser Lebensweise entschlossen hatte, war er 2015 und 2016 wieder in der Altstadt aufgefallen. "Alkoholisiert geht der Angeklagte mit der kräftigen Statur brutal auf andere junge Männer los", so die Staatsanwältin. So habe er den Kopf eines seiner Opfer wie einen Fußball behandelt und getreten. 2016 soll der inzwischen 22-Jährige eine Körperverletzung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" begangen haben, was er gestern auch ohne weiteres zugegeben hat.

Nachdem der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts gestern das Urteil verlesen hatte, das diesmal in das neue Urteil von zwei Jahren Jugendstrafe mit einbezogen wurde, war klar, dass der offenbar oft alkoholisierte junge Mann nicht nur als aggressiver Schläger, sondern auch mit Widerstand gegen Polizeibeamte aufgefallen war. Anfang 2016 soll er sich seine Opfer hauptsächlich am Kapuzinerplatz ausgesucht haben. Dort soll er auch mit "Sieg Heil"-Rufen auf sich aufmerksam gemacht haben. Außerdem wurde er damals auch wegen verbotenen Besitzes von Ecstasy-Tabletten bestraft. "Der Angeklagte überfiel wildfremde Opfer ohne Vorwarnung auf offener Straße", hieß es in dem damaligen Urteil.

Allerdings sei der Angeklagte seit Mitte 2016 nicht mehr in der Rolle des brutalen Täters aufgefallen. "Deshalb bekommen Sie als letzte Chance noch einmal Bewährung", hieß es gestern in der Urteilsbegründung. Der junge Mann muss Kontakt zur Drogenberatung halten und in sechs Monaten an einem Antigewalt-Training teilnehmen. Das verlangen die Bewährungsauflagen von dem werdenden Vater.

(RP)
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