Mönchengladbach Schläger muss für drei Jahre und sechs Monate in Haft

Mönchengladbach · Seit Anfang Januar musste sich ein 23-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht verantworten. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Prozess wurde der Mann gestern nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Staatsanwalt Stefan Lingens forderte in seinem Plädoyer für den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung eine vierjährige Haftstrafe. Ursprünglich hatte die Anklage dem Marokkaner versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Doch gestern, am letzten Prozesstag, waren die Verfahrensbeteiligten am Ende davon ausgegangen, dass der Angeklagte am 15 Juli 2016 nach einem Streit mit einem Asylbewerber vom Totschlagsversuch zurückgetreten sei.

So schilderte der Anklagevertreter Lingens, wie die beiden Asylbewerber am Tattag gegenüber dem Krankenhaus Neuwerk in Streit geraten waren. Offenbar hatte sich das alkoholisierte Opfer über den Angeklagten aufgeregt, weil dieser in einem Park an einen Baum uriniert hat. Es kam zur Auseinandersetzung. Dabei habe der Angeklagte das Opfer mit der Faust geschlagen und zu Boden gebracht. Dann soll er dem Asylbewerber zweimal ins Gesicht getreten haben, was der 23-Jährige im Prozess bestritten hat. Doch Zeugen hatten diese Aussage im Gerichtssaal widerlegt. Das Opfer erlitt schwere Gesichtsverletzungen. Es hatte Brüche des Mittelgesichts, Nasenbeins und Augenhöhlenknochens davongetragen. Als Passanten dazu kamen, habe der ebenfalls alkoholisierte Angeklagte von dem Mann abgelassen. Der Staatsanwalt ging deshalb von gefährlicher Körperverletzung aus und forderte für den teilgeständigen und nicht vorbelasteten Mann eine vierjährige Haftstrafe.

Der Verteidiger des 23-Jährigen wertete den Fall anders. Er gab die Aussage von Zeugen wieder, die den Streit als Prügelei unter Männern beobachtet hatten, "die aus dem Ruder gelaufen sei".

Schließlich wertete auch das Schwurgericht die Tat des Asylbewerbers nicht mehr als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung. Die 7. Große Strafkammer verurteilte den Marokkaner zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte habe sich am Ende beruhigt und von dem Opfer abgelassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Männer waren dann zur Asylunterkunft zurückgegangen.

Ein minder schwerer Fall sei die Tat nicht, sagte der Schwurgerichtsvorsitzende Lothar Beckers. Schließlich habe das Opfer erhebliche Verletzungen davongetragen, die operativ behandel werden mussten. Zwar sei der Angeklagte mit 1,4 Promille Alkohol im Blut enthemmt gewesen, seine Reaktion sei aber nicht zu tolerieren. Der Verurteilte gab keine Erklärung ab.

(RP)
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