Mönchengladbach Schlaglöcher — Straßen gesperrt

Mönchengladbach · Auf dem Willicher Damm wurde am Samstag ein Auto durch ein Schlagloch so schwer beschädigt, dass es abgeschleppt werden musste. Die Polizei ließ am Wochenende gleich mehrere Straßen wegen Schäden sperren.

 Die Polizei hat offenbar die Parkplatzmorde aufgeklärt.

Die Polizei hat offenbar die Parkplatzmorde aufgeklärt.

Foto: ddp, ddp

Der Fahrer erkannte das Schlagloch Samstagnacht auf dem Willicher Damm wegen der Dunkelheit zu spät. Das Ergebnis: zwei platte Reifen. Der Fahrer blieb zum Glück unverletzt, der Wagen war jedoch nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Ähnliches, wenn auch diesmal mit weniger großen Folgen, passierte einem Fahrer auf der Theodor-Heuss-Straße. Schlaglochalarm in der Stadt. Wegen gefährlicher Straßenschäden musste die Polizei am Wochenende gleich mehrere Straßenabschnitte sperren lassen: den Willicher Damm, Fahrtrichtung stadtauswärts, Teilstücke einer Spur der Theodor-Heuss-Straße zwischen der Eisenbahnbrücke und Fußgängerbrücke August-Oster-Straße sowie Streckenabschnitte der Hohenzollernstraße. Angesichts der Vielzahl der Schäden konnte der Betriebshof nicht alle Löcher provisorisch flicken. Das soll nun im Laufe der Woche geschehen. Selbst die Abperrbaken gingen aus.

Wer haftet für Schäden?

"Die Eiszeit geht, die Steinzeit kommt." Frank Mund, Sprecher der Kfz-Mechaniker-Innung, schwant für die kommenden Wochen nichts Gutes. Für seine Kollegen in den Gladbacher Werkstätten könnte die veränderte Straßenlage jedoch das Geschäft ankurbeln. "Nicht nur die Schlaglöcher, auch der nun frei liegende Splitt kann den Autos einiges anhaben", so der Fachmann. Lackschäden und Steinschlag sind dann die Hauptdiagnosen. Haftbar gemacht werden kann für solche Schäden im Regelfall jedoch niemand. Auf den Kosten bleibt der Fahrer selbst sitzen.

Anders sieht es bei Schlaglöchern aus. Da hatte es in den vergangenen Tagen mancherorts heftige Debatten zwischen Stadt und Bürgern gegeben. In Krefeld haben Autofahrer die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten von der Stadt erstatten zu lassen — wenn das Loch mindest fünf Zentimeter tief ist. Angelika Peters, Pressesprecherin der Stadt Krefeld, räumte ein, dass die Kosten für Schäden wie verzogene Achsen oder Felgen in speziellen Fällen übernommen würden. Allerdings nur, wenn bewiesen werden könne, "dass das Schlagloch existiert, und es muss geklärt werden, ob die Stadt bereits von dem Schlagloch wusste und nicht tätig geworden ist."

In Mönchengladbach hält man diese Lösung für mehr als schwierig. Ein normales Schlagloch würde "bei angepasster Geschwindigkeit" kaum Schaden anrichten können. "Und zu beweisen, dass man mit richtiger Geschwindigkeit durch das falsche Schlagloch gefahren ist, halte ich für schier unmöglich", meint Mund.

Verkehrssicherungspflicht

Die meisten Schäden würden ohnehin lange unerkannt bleiben. "Wenn sich die Vorderachseinstellung verzieht, kann das zu einem einseitigen Reifenverschleiß führen", sagt der Fachmann. Der falle aber meist erst nach 5000 bis 10 000 zurückgelegten Kilometern auf. Dann ist nicht mehr nachzuvollziehen, welches Schlagloch an welchem Tag für den Schaden verantwortlich war.

Stadtsprecher Dirk Rütten ist ebenfalls der Ansicht, dass das Krefelder Beispiel keine Schule machen wird. "Die Stadt kommt auf ihren Straßen der Verkehrssicherungspflicht nach. Wenn die ersten beiden Asphaltschichten abgetragen sind, handelt es sich um ein Schlagloch, das so schnell wie möglich geschlossen wird." Seite A 2

(RP)
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