Mönchengladbach Schlichter muss über Hundegebell entscheiden

Mönchengladbach · Gestern hat die 3. Zivilkammer des Mönchengladbacher Landgerichts die Klage eines Ehepaares gegen den benachbarten Hundesportverein HSV Rheydt 1909 e.V. wegen Belästigung durch Hundelärm als unzulässig zurückgewiesen.

Bereits am ersten Verhandlungstag im Juli hatte der Kammervorsitzende klar gemacht, dass bei solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten keine Klage, sondern ein Schlichtungsverfahren angesagt sei. Deshalb müsse jetzt das Ehepaar nach Abweisung der Klage den Gang zum Schlichter antreten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Für eine solche Einigung im Schlichtungsverfahren sei kein teures Gutachten notwendig. Außerdem sei es in kurzer Zeit zu bewältigen.

Im Juli hatten die Nachbarn den Verein verklagt, weil sie sich durch Lärm- und Lichtbelästigung gestört fühlten. Der Hundesportverein halte sich nicht an die vereinbarten Betriebszeiten, hatten sich die Kläger im Gerichtssaal beschwert.

Vergebens hatte der Kammervorsitzende im Juli die Kläger aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie man das störende Hundegebell durch feste Ruhezeiten begrenzen könne. Im Gerichtssaal hatte sich eine feindselige Stimmung ausgebreitet. "Da sind ständig 20 bis 25 Hunde anwesend und machen dauerhaft Lärm", hatte das Ehepaar geschimpft. Umgehend kam die Antwort der beklagten Vereinsmitglieder: "Aber in der Nähe des Grundstücks ist doch die Autobahn. Da ist es auch sehr laut. Wir haben das gemessen." Doch die Kläger werteten die Geräusche ganz anders: " Das ist ein gleichbleibendes Geräusch. Das ist nicht so störend wie das ständige Hundegebell".

Im Juli kam am Ende von der Richterbank der Hinweis: "Das ist kein reines Wohngebiet, auf dem der Verein seine Hundeschule durchführt. Das Grundstück ist von der Stadt gepachtet".

Man habe doch schon versucht, die Lärmbelästigung für die Nachbarn zu verringern, versuchten die Vertreter des beklagten Hundesportvereins eine gütliche Einigung zu erreichen. Gleichwohl kam es im Juli vor der 3. Zivilkammer zu keiner Einigung.

Allerdings könnte das Schlichtungsverfahren möglicherweise auch ohne Erfolg enden, so der Hinweis des Gerichts. Und danach könnte das Ehepaar den Hundesportverein erneut verklagen.

(RP)
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