Mönchengladbach Schmuggelte Kind Heroin in Knast?

Mönchengladbach · Seit gestern muss sich ein Familienvater (27) vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten, weil er sich laut Anklage Heroin und Haschisch ins Gefängnis schmuggeln ließ. Seine dreijährige Tochter soll ihm bei einem Besuch Drogentütchen zugesteckt haben.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Am 28. Januar vergangenen Jahres empfing der Untersuchungshäftling (27) in der Mönchengladbacher Justizvollzugsanstalt (JVA) Besuch von seiner Frau und seiner kleinen Tochter. Im Besuchszimmer soll er mit Hilfe des Kleinkindes 1,48 Gramm Heroin und 1,20 Gramm Haschisch in die JVA geschmuggelt haben. Deshalb musste der Vater des kaum drei Jahre alten Mädchens gestern auf der Anklagebank Platz nehmen.

Beihilfe zum Drogenhandel

Doch der Angeklagte, der bereits wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden ist, war gestern keineswegs geständig. Von den Justizvollzugsbeamten werde er zu Unrecht belastet. Er habe damals mit seiner Tochter gespielt und dabei aus dem Spielkasten etwas eingesteckt und in seinen Socken versteckt.

Doch die Mitarbeiter der JVA belasteten den Familienvater gestern eindeutig. So erinnerte sich eine Justizvollzugsbeamtin noch sehr genau an die Situation im Besucherzimmer: "Der Mann nahm seine Tochter auf den Arm. Sie gab ihm etwas. Er steckte den Gegenstand in seine hintere Hosentasche.” Von diesem Augenblick an habe sie den Untersuchungshäftling und dessen Familie nicht mehr aus den Augen gelassen, bis der Besuch beendet war.

Eine zweite Beamtin war zeitweise mit im Besucherzimmer. Die 45-Jährige hatte Vater und Kind an der Spielkiste beobachtet, ohne etwas Auffälliges zu entdecken. Die beiden Beamtinnen brachten den Angeklagten schließlich zu einem Kollegen in der Kleiderkammer. Hier musste sich der 27-Jährige entkleiden.

"Der Verdächtige hatte kaum den Gürtel gelöst. Da fiel schon ein Tütchen zu Boden ­ und keinesfalls aus den Socken”, erinnerte sich der Beamte gestern im Gerichtssaal. Der Angeklagte habe seinen Fuß darauf gestellt und sinngemäß gebettelt: "Können wir es nicht einfach vernichten.” Doch der Fall landete bei der Mönchengladbacher Kriminalpolizei. Die entdeckte in dem Tütchen Heroin und Haschisch.

Nach den zahlreichen Zeugenaussagen zweifelte die Staatsanwältin nicht an der Schuld des Angeklagten. Der Familienvater habe sein Kind für die Tat missbraucht, warf sie ihm vor. Wegen illegalen Besitzes von Drogen forderte die Anklagevertreterin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Verteidiger des Mönchengladbachers plädierte auf Freispruch mangels Beweises. Außerdem sei sein Mandant kein Drogenkonsument.

Danach gab es gestern ein überraschendes Ende. Die Vorsitzende des Schöffengerichts beschloss, den Inhalt des Drogentütchens von einem Sachverständigem untersuchen zu lassen. Der Schöffengerichtsprozess wird im Februar fortgesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort