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Mönchengladbach Schrotthändler muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Mönchengladbach · Nach einem wochenlangen Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts zeigte sich ein holländischer Schrotthändler (31) geständnisbereit.

Am Ende gab der Angeklagte zu, sich an gewerbsmäßiger Bandenhehlerei beteiligt zu haben. Deswegen muss der 31-Jährige, der bisher die gesamte Anklage hartnäckig bestritten hatte, für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dabei ging es in diesem Verfahren um gestohlene Lastkraftwagen, die einen Wert bis zu 80 000 Euro hatten. Die Mitglieder einer Schaustellerfamilie stahlen die Lkw in der Zeit von Januar 2009 bis September 2009 unter anderem in Erkelenz, Schwalmtal, Tönisvorst und Jüchen. Die Familienmitglieder sind bereits zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie brachten die Lkw auf den Schrottplatz des Niederländers. Der 31-Jährige habe ihnen ein Teilstück seines Geländes zur Verfügung gestellt und habe dann die Fahrzeuge in ihre Einzelteile zerlegt. "Wir haben vor allem Motoren und Getriebe abtransportiert", so das Geständnis der Schausteller. Für jeden zerlegten Lkw habe der Schrotthändler 1000 Euro erhalten. Außerdem habe der Angeklagte genau gewusst, dass es sich um gestohlene Fahrzeuge gehandelt habe.

Doch der Angeklagte hatte zunächst die Vorwürfe zurückgewiesen. Plötzlich sahen auch die verurteilten Schausteller den Fall ganz anders. Der Schrotthändler habe mit dem Zerlegen der Fahrzeuge nichts zu tun, waren sie sich auf einmal sicher. Tatsächlich telefonierten die Lastwagen-Diebe damals mit dem Holländer: "Wir haben Arbeit für dich." Diese Telefonate wurden überwacht und konnten nun als Beweise verwendet werden. Die Schausteller gaben plötzlich zu, falsch ausgesagt zu haben. Sie belasteten den Angeklagten erneut. Überraschend war nun auch der Schrotthändler zu einem Geständnis bereit. "Ich habe das nicht allein gemacht. Aber zu 70 bis 80 Prozent war ich für die Zerlege-Arbeit zuständig", gestand der bisher so hartnäckig bestreitende Angeklagte plötzlich ein. Aber die Schausteller will er nicht bedroht haben, als sie die Falschaussage machten. Am Ende gab es wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei in sieben Fällen eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte akzeptierte die Haftstrafe sofort.

(RP)
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