Mönchengladbach Schwarzfahrer muss ins Gefängnis

Mönchengladbach · Wegen Erschleichens von Leistungen musste gestern ein 23-jähriger Mönchengladbacher erneut auf der Anklagebank vor Gericht Platz nehmen.

Ruhig und gelassen betrat der 23-Jährige gestern den Gerichtssaal im Mönchengladbacher Amtsgericht und setzte sich auf die Anklagebank. Von seiner Kappe konnte er sich offenbar während der gesamten Verhandlung nicht trennen.

Bereitwillig gab der Mönchengladbacher zu, an drei Tagen im Januar erneut mit dem Zug gefahren zu sein, ohne einen Fahrschein zu besitzen. "Aber ich bin von Mönchengladbach nach Dülken und nicht nach Venlo gefahren, wie es in der Anklageschrift steht", protestierte der Schwarzfahrer. Allerdings konnte er sich nicht mehr daran erinnern, warum er damals in Dülken und nicht in Venlo gelandet war. Den Schaden habe er auch noch nicht beglichen. "Ich werde zu Hause prüfen, ob ich noch etwas habe. Dann werde ich das erhöhte Beförderungsgeld bezahlen", versprach der offenbar unbelehrbare Schwarzfahrer. Tatsächlich hatte sich der Angeklagte bereits eine Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen Beförderungserschleichung eingehandelt.

Ja, er sei Hartz-IV-Empfänger, weil er zwei Berufsausbildungen abgebrochen habe, erklärte der Angeklagte ungerührt. Außerdem übe er zur Zeit einen 165-Euro-Job aus. Zur Miete zahle die Bundesagentur für Arbeit einen Teil dazu, ergänzte der Gladbacher.

"Ich will jetzt beim Bildungsträger eine Ausbildung zum Industriemechaniker machen", versicherte der Angeklagte plötzlich. Aber er müsse sich noch beim Jobcenter informieren.

Am Ende waren sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin überzeugt, dass der Angeklagte diesmal weder mit einer Geldstrafe noch mit einer Freiheitsstrafe mit Bewährung rechnen könne. Schließlich enthalte das Vorstrafenregister des 23-Jährigen drei Eintragungen. Und von der letzten sechsmonatigen Freiheitsstrafe sei die Bewährung erst im kommenden Oktober abgelaufen. "Das war dumm. Außerdem haben sie das erhöhte Beförderungsgeld nicht zurückgezahlt", mahnte die Richterin.

Dann schloss sich das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin an und verurteilte den jungen Mann wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten- ohne Bewährung. Der Schwarzfahrer muss die Strafe verbüßen.

(RP)
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