Mönchengladbach Schwarzfahrten: 14 Monate Haft für junge Mutter

Mönchengladbach · Die Frau aus dem Kongo war gestern ein paar Minuten zu spät zum Prozesstermin vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht gekommen. Ihren elf Monate alten Jungen hatte die Angeklagte (20) mitgebracht. Zehn Bahnfahrten ohne Ticket gab die 20-Jährige mit dem kongolesischen Pass ohne weiteres zu.

Zu einer neuen Anklage, die ihr weitere sechs Beförderungserschleichungen vorwarf, erklärte die junge Mutter allerdings: "Daran kann ich mich nicht erinnern". Deshalb ging es gestern allein um die zehn Bahnfahrten. Die Mönchengladbacherin war nicht zum ersten Mal als Schwarzfahrerin aufgefallen. Im letzten Verfahren war sie bereits wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen zu einer achtmonatigen Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden.

Die Angeklagte ließ gestern weder Unrechtsbewusstsein noch Reue erkennen. Die 20-Jährige fiel schon früh als Schulschwänzerin auf. Die Hauptschule verließ sie ohne Abschluss nach der neunten Klasse. Sowohl der Vertreter der Jugendgerichtshilfe als auch die Bewährungshelferin beschwerten sich, dass die 20-Jährige nie zu erreichen sei. "Kontakte gab es mit ihr nur, wenn sie in Untersuchungshaft war", so der Mann von der Jugendgerichtshilfe. Die junge Frau musste zweimal Untersuchungshaft verbüßen, weil sie sich Verfahren durch Flucht entzogen hatte. "Der Angeklagten ist es egal, ob sie beim Schwarzfahren erwischt wird", war die Bewährungshelferin gestern überzeugt.

Offenbar war die junge Mutter ständig unterwegs. In Aachen habe sie ihren Freund besucht und in Düsseldorf Freundinnen. Eine Schwarzfahrt unternahm sie nur ein paar Tage nach der letzten Verurteilung. Auf diese Vorwürfe reagierte die Angeklagte merkwürdig unbeteiligt und ohne erkennbare Einsicht. Deshalb könne die Angeklagte diesmal nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen, waren sowohl die Staatsanwältin als auch die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts überzeugt.

Und so kam es dann auch. Das Jugendschöffengericht verurteilte die unbelehrbare Schwarzfahrerin zu einer 14-monatigen Jugendstrafe ohne Bewährung, die eine frühere Strafe enthält.

(RP)
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